Blindgänger-Entschärfung Ende März in Göttingen: Welche Straßen evakuiert werden

8500 Bewohnerinnen und Bewohner aus der Göttinger Weststadt müssen am letzten März-Samstag (25.03.2023) evakuiert werden. An diesem Tag werden erneut Blindgänger entschärft.
Göttingen – Für die geplante Entschärfung von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg im Bereich des Schützenplatzes in Göttingen am Samstag, 25. März, steht nun der genaue Evakuierungsradius fest.
Etwa 8500 Anwohnerinnen und Anwohner aus der Weststadt müssen an diesem Tag zu ihrer eigenen Sicherheit bis 6 Uhr das Sperrgebiet verlassen haben. Schon jetzt besteht ein Betretungsverbot für den Bereich rund um Schützenplatz und S-Arena. Außerdem gibt es dort ein Flugverbot für Drohnen.
Bombenentschärfung: Einsatz bis in den Abend hinein
Der Einsatz dauert voraussichtlich bis in den späten Abend hinein, so die Stadtverwaltung. Der 1000-Meter-Radius ähnelt den Evakuierungsgebieten bei den Entschärfungen im Juli vergangenen Jahres und im Januar 2021. Der Bereich wurde aber an die Lage der aktuellen Verdachtspunkte angepasst. Das ist insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner am Rand des Evakuierungsgebietes wichtig.
Diese Straßen und Häuser sind von der Evakuierung betroffen
Welche Straßen und Häuser genau von der Evakuierung am letzten März-Samstag betroffen sind, kann hier abgerufen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Evakuierungsradius bis zum Einsatz am Rand noch leicht verändert.
Vor der Entschärfung wird das Evakuierungsgebiet kontrolliert
Die Einsatzkräfte werden werden am 25. März ab 6 Uhr alle Straßen im Evakuierungsgebiet kontrollieren. Erst wenn sich niemand mehr dort aufhält, kann das Team des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Niedersachsen (KBD) um Sprengmeister Thorsten Lüdeke mit seiner eigentliche Arbeit vor Ort starten.
Wer sich gegen die Evakuierung sperrt, riskiert ein Bußgeld
Das bedeutet: Je früher der Sicherheitsradius evakuiert ist, desto früher können die Anwohner am Ende auch zurück in ihre Wohnrungen. Bei Verstößen gegen die Evakuierungsanordnung drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro. Weitere Informationen gibt es hier.