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Brutale Vergewaltigung an Heiligabend: 44 Monate Haft für 37-Jährigen

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Göttingen/Bad Lauterberg. Das Landgericht Göttingen hat am Montag einen 37-jährigen Fertigungsmechaniker aus Bad Lauterberg, der an Heiligabend 2015 in seiner Wohnung eine Internet-Bekanntschaft vergewaltigt und misshandelt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Das Gericht befand den Angeklagten der Vergewaltigung sowie der vorsätzlichen Körperverletzung, Nötigung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig. Weil er alkohol- und drogenabhängig ist, ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Außerdem muss er der schwer traumatisierten Frau ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zahlen. Der Angeklagte habe sie über einen längeren Zeitraum einem Martyrium ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Patrick Gerberding.

Der 37-Jährige hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt. Damit blieb es der als Nebenklägerin auftretenden Frau erspart, erneut als Zeugin aussagen zu müssen. Nach Angaben ihres Anwalts hat sie seit der Tat vier Suizidversuche unternommen.

Der Angeklagte war damals auf das Facebook-Profil der Frau aufmerksam geworden und hatte ihr ein Foto-Shooting in Aussicht gestellt. Er habe sich zudem als reich dargestellt und ihr versprochen, Ärzte zu suchen, die ihre medizinischen Probleme behandeln könnten, sagte der Vorsitzende Richter. Schon bei einem ersten Treffen in Berlin gab es jedoch Streit, weil er sie sexuell so lange bedrängte, bis sie schließlich einwilligte.

Danach seien sie weiter in Kontakt geblieben. Obwohl ihm bereits seit längerem der Führerschein entzogen war, habe der Angeklagte die in Süddeutschland lebende Frau am Tag vor Heiligabend mit einem Mietauto abgeholt und in eine von ihm angemietete Wohnung in Bad Lauterberg gebracht. Dort sei es wieder zum Streit gekommen, weil er Sex verlangt habe, was sie ablehnte. Am folgenden Tag habe er, nachdem er bereits morgens Alkohol getrunken hatte, seine Forderung nach Sex brutal durchgesetzt. Er habe sich auf sie geworfen, ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen, den Mund zugehalten, einen Arm auf ihren Hals gedrückt und sie vergewaltigt.

Das Gericht wertete es als erschwerend, dass der Angeklagte bereits vielfach vorbestraft ist. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und einen Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln. Der Angeklagte neige sowohl zu Gewalt und Aggression als auch zu sexuellen Grenzüberschreitungen und rücksichtsloser Bedürfnisbefriedigung.

Das Göttinger Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

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