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Den Vater getötet: Acht Jahre Freiheitsstrafe für 28-Jährigen

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Von: Heidi Niemann

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Vor Gericht: Der 28-Jährige, hier mit seinem Verteidiger Björn Nordmann, wurde verurteilt.
Vor Gericht: Der 28-Jährige, hier mit seinem Verteidiger Björn Nordmann, wurde verurteilt. © Archivfoto/Stefan Rampfel/nh

Er hat seinen Vater getötet: Deshalb erhält ein 28-Jähriger vom Landgericht Göttingen eine achtjährige Haftstrafe.

Göttingen – In dem Prozess um den gewaltsamen Tod eines 59-jährigen Mannes in Göttingen hat das Landgericht am Donnerstag den 28-jährigen Sohn des Opfers wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem ordnete die Schwurgerichtskammer an, dass der Angeklagte zur Therapie seiner Drogensucht in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.

Vor dem Beginn der Unterbringung sollte er aber fünf Monate der Haftstrafe absitzen.

Das Gericht bescheinigte dem Angeklagten einen direkten Tötungsvorsatz. Auch wenn seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise erheblich vermindert gewesen sei, habe er gewusst, dass die vielfältige massive Gewaltanwendung zum Tod führen würde, sagte der Richter. Mit seinem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert hatte. Die Anwälte der Nebenklage, die mehrere Familienangehörige vertraten, beantragten dagegen eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, im Mai 2021 seinen Vater in dem gemeinsam bewohnten Haus im Buchenweg getötet zu haben. Da er zur Tatzeit unter Drogen gestanden habe, könne er sich jedoch an keine Einzelheiten erinnern.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte an dem Tag wie so oft mit seinem Vater in Streit geraten war. Nach einem verbalen Scharmützel habe er den ihm körperlich unterlegenen Vater in den Schwitzkasten genommen, ins Wohnzimmer gezerrt und ihm dort eine Rumflasche auf den Kopf geschlagen, sodass dieser zu Boden stürzte. Dann habe er sich mit den Knien auf dessen Brustkorb gesetzt und ihm mit einem Inbus-Schlüssel viermal mit Wucht in die linke Halsseite gestochen.

Dann habe der Angeklagte eine Gewalthandlung begangen, die in ihrer Brutalität über das hinausgehe, womit die Schwurgerichtskammer sonst konfrontiert sei, sagte der Vorsitzende Richter Tobias Jakubetz. Der Angeklagte habe mit einer Schere dem bereits bewusstlosen Vater ein Auge herausgeschnitten. Der 59-Jährige sei infolge der massiven Gewalteinwirkung und des Blutverlustes verstorben.

Die schreckliche Tat sei ohne die Vorgeschichte nicht zu verstehen, sagte der Richter. Ursächlich sei das Drogenproblem des Angeklagten, und das hänge mit dem Familiendrama zusammen, an dessen Ausgangspunkt 2007 die Trennung der Eltern stand. Für die Kinder und besonders den Angeklagten sei das ein schwerer Schlag gewesen. Während die anderen Geschwister danach woanders lebten, habe der Angeklagte mit einem Bruder weiter im Haus des Vaters gewohnt.

Das Zusammenleben sei aber wenig gedeihlich gewesen. Während der Vater Alkoholiker gewesen ei, habe der Angeklagte ab dem 13. Lebensjahr Drogen konsumiert, erst Cannabis, dann Amphetamine, später auch Kokain und MDPV – eine toxische Konstellation, die sich immer wieder in Konflikten entlud.

Der Angeklagte sei dabei seinen Vater auch körperlich angegangen. Zur ersten Eskalation kam es im November 2019, als der Angeklagte im Drogenrausch das Haus verwüstete. Nach diesem Vorfall zog sein Bruder aus, weil er es nicht mehr aushielt.

Von Heidi Niemann

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