Täter hatte jahrelang Drogen konsumiert
Eigenen Bruder erstochen: 31-Jähriger kommt in die Psychiatrie
Göttingen/Einbeck. Ein 31-jähriger Mann aus Einbeck, der im August vergangenen Jahres in wahnhaftem Zustand seinen Bruder getötet hatte, muss auf zunächst unbegrenzte Zeit in der Psychiatrie untergebracht bleiben.
Das hat am Donnerstag das Landgericht Göttingen entschieden.
Der 31-Jährige stelle aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, urteilte das Gericht. Der Angeschuldigte hatte am Tatabend völlig unvermittelt mehrfach mit einem NATO-Springmesser auf seinen 33-jährigen Bruder eingestochen. Der 33-Jährige erlag zwei Wochen später im Göttinger Uni-Klinikum seinen schweren Verletzungen. Das Gericht bewertete die Tat als vollendeten Totschlag.
Aktualisiert um 13.21 Uhr
Der Angeschuldigte könne dafür allerdings nicht zur Verantwortung gezogen werden, da er zur Tatzeit Halluzinationen und Wahnvorstellungen gehabt habe und somit schuldunfähig gewesen sei. Der 31-Jährige selbst hatte seinen Zustand auf seinen langjährigen Drogenkonsum zurückgeführt. Nach Angaben eines psychiatrischen Sachverständigen war die Tat jedoch auf dessen psychische Erkrankung zurückzuführen. Demnach litt der Angeschuldigte unter einer paranoiden schizophrenen Psychose, die bis dahin weder diagnostiziert noch behandelt worden war.
Eine zusätzliche Tragik des Falls bestehe darin, dass der Getötete sein Lieblingsbruder gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Der 31-Jährige habe sich in seinem Wahn von seinem Bruder verfolgt gefühlt und Angst gehabt, von diesem missbraucht zu werden. Erst nachdem seine Schwägerin und ein weiterer Bruder dem Niedergestochenen zu Hilfe gekommen waren, ließ er von seinem Opfer ab, warf das Messer weg und begab sich zur Polizeiwache in Einbeck. Dort nahmen ihn die Beamten fest.
Anschließend kam er in das Maßregelvollzugszentrum für psychisch kranke Straftäter in Moringen. Dort muss er nach der Entscheidung des Gerichts auch weiterhin bleiben.
Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte dagegen gefordert, die Unterbringung auszusetzen. Von seinem Mandanten gehe keine Gefahr mehr aus, zudem sei ihm mit einer ambulanten Therapie besser gedient. Dies sahen die Richter anders. Der 31-Jährige sei nach wie vor krank und habe sich noch nicht so weit stabilisiert, dass man ihn wieder in die Freiheit entlassen könnte. (pid)