Sanierung nach Brand
Ein Jahr nach Brandanschlag auf Ausländerbehörde: Amtshaus erst 2023 nutzbar
Ein Jahr nach dem Brandanschlag auf die Göttinger Ausländerbehörde ist noch unklar, wann das beschädigte Amtshaus wieder als Verwaltungsgebäude genutzt werden kann.
Göttingen – Die Dekontaminationsarbeiten seien inzwischen abgeschlossen, teilte Verwaltungssprecher Dominik Kimyon auf Anfrage mit. Auch der Brandgeruch sei drastisch reduziert worden. Ein bereits in Auftrag gegebenes Gutachten solle nun klären, welche baulichen Maßnahmen erforderlich seien, um das Gebäude wieder nutzbar machen zu können. Das Gutachten werde voraussichtlich Anfang 2021 vorliegen.
Anschließend werde man nach Abstimmung mit der Versicherung den Umfang der Sanierung festlegen und die konkreten Maßnahmen planen. Voraussichtlich Anfang 2022 würden dann die Arbeiten beginnen, das Gebäude könnte dann eventuell 2023 wieder nutzbar sein.
Brand in der Ausländerbehörde
Am 25. November 2019 hatten unbekannte Täter einen Brand in der Ausländerbehörde gelegt. In dem dreistöckigen Gebäude neben dem Neuen Rathaus waren Ausländerbehörde und Jobcenter untergebracht. Kurz nach dem Brandanschlag wurde auf einer einschlägigen Internet-Plattform ein Bekennerschreiben veröffentlicht, das mit dem Aufruf schloss: „Feuer und Flamme allen Abschiebebehörden!“ Die Ermittler gehen davon aus, dass die Täter der linksextremistischen Szene zuzurechnen sind. Vermutlich stand die Tat im Zusammenhang mit einer Veranstaltung mit dem früheren Innenminister Thomas de Maizière, der am folgenden Tag anlässlich einer Lesung in Göttingen war.
Die Polizei richtete eine Sonderkommission. Die Ermittlungen hätten bislang keine konkreten Hinweise auf die Täter erbracht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es war nicht der erste Anschlag auf die Ausländerbehörde, bereits fünf Monate zuvor hatten Unbekannte vor dem Gebäude einen Stapel Fahrradreifen in Brand gesetzt.
Während der Dekontaminationsarbeiten habe man ein Sanierungsgutachten zur Wiederherstellung des Gebäudezustandes vor dem Brandanschlag in Auftrag gegeben, erklärte Kimyon. . Da bei einer Wiederherstellungssanierung auch Arbeiten anfielen, die keinen kausalen Zusammenhang mit dem Brandschaden hätten, müsse zuvor geklärt werden, welche Kosten die Versicherung trägt. Erst danach könne man mit der detaillierten Planung beginnen. (pid)