Bombenverdacht in Göttingen
Entschärfung könnte Ende Januar stattfinden: Erkundung von Blindgängern geht weiter
Seit Oktober war im Bereich Godehardstraße in Göttingen nach Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg gesucht worden. Anfang des neuen Jahres wird die Erkundung fortgesetzt.
- Sollten sich die Verdachtsfälle an der Godehardstraße in Göttingen um Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg bestätigen, wird die Entschärfung am letzten Wochenende im Januar statt finden.
- Der niedersächsische Kampfmittelbeseitigungsdienst prüft die einzelnen Verdachtsfälle im neuen Jahr.
- Bei einer Entschärfung wären Anwohner in einem Radius von 1000 Metern rund um die Fundstelle des Blindgängers betroffen.
Göttingen – Sollten sich Verdachtsfälle erhärten, so ist für die Entschärfung das letzte Januar-Wochenende vorgesehen. Das berichtet die Göttinger Stadtverwaltung. Sollte eine Entschärfung notwendig sein, so muss weiträumig evakuiert werden. Anfang des neuen Jahres wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen die einzelnen Verdachtspunkte genauer unter Lupe nehmen.
Bei einer Entschärfung würde die Evakuierung am Samstag, 30. Januar, in den Morgenstunden beginnen und voraussichtlich bis in den späten Abend dauern. Betroffen davon wären die Anwohner in einem Radius von 1000 Metern rund um die Fundstellen. Schutzmaßnahmen wären auch für Anwohner erforderlich, die im 1250-Meter-Radius wohnen. Sie sollten ebenfalls ihre Wohnungen verlassen, sich aber während der Evakuierung zumindest in geschützten Bereichen, beispielsweise im Keller, aufhalten. Grund ist, dass mit weit fliegenden Splittern zu rechnen ist, falls vorhandene Blindgänger gesprengt werden müssen. (bsc)
Hier die Maßnahmen auf einen Blick:
- Es werden Handzettel in mehreren Sprachen im Evakuierungsgebiet verteilt;
- Die Stadt richtet ein Bürgertelefon ein;
- Aktuelle Informationen, Lagepläne, Checklisten und weitere nützliche Hinweise werden im bestehenden Liveticker auf goe.de/godehardstr veröffentlicht;
- Es werden Evakuierungszentren eingerichtet – unter Einhaltung der Corona-Regeln. Dabei werden die besonderen Bedürfnisse von Kranken und Behinderten sowie von Menschen mit Haustieren berücksichtigt;
- Mit starken Einschränkungen des Verkehrs im gesamten Stadtgebiet muss bei einer Evakuierung ebenfalls gerechnet werden.