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Falsches Gold: Bank hat minderwertige Barren für 300.000 Euro gekauft​ - 21-Jähriger verurteilt

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Barren: Wenn Banken Gold kaufen, prüfen sie es normalerweise genau auf Echtheit, bevor sie bezahlen. Ein Göttinger Geldinstitut hatte darauf verzichtet. © Rubrikenlistenbild/Armin Weigel/dpa

Weil er der Sparkasse Göttingen Falschgold im Wert von 300.000 Euro verkauft hat, ist ein Auszubildender des gewerbsmäßigen Betruges schuldig gesprochen worden.

Das Jugendschöffengericht Göttingen sah von der Verhängung einer Jugendstrafe allerdings vorerst ab, auch weil die Bank den Betrug durch fehlende Kontrollen erleichtert habe. 

Nur wenn der 21-Jährige in den kommenden zwei Jahren erneut straffällig wird, werde noch einmal über eine mögliche Strafe verhandelt, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Gericht folgte den gleich lautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Angehender Berufskraftfahrer

Der damals 18 Jahre alte angehende Berufskraftfahrer hatte der Sparkasse 2016 in neun Fällen vergleichsweise wertlose ummantelte Metallbarren als echtes Gold verkauft

Die 266 Barren hatte er für rund 12.000 Euro von einem Internet-Händler bezogen. Der Bank erzählte der junge Mann, das angebliche Gold stamme aus einer Erbschaft.

Kreditinstitut bemerkte Schwindel nicht

Obwohl der Angeklagte ständig mit weiteren Barren ankam, habe das Geldinstitut den Schwindel nicht bemerkt, berichtete ein Kriminalbeamter vor Gericht. Ins Rollen seien die Ermittlungen erst gekommen, nachdem die Bank Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen den Auszubildenden bei der Zentralstelle für Finanztransaktionen gestellt habe. 

Man habe sich offensichtlich darüber gewundert, dass der damals 18-Jährige 300.000 Euro auf einem Schülerkonto besaß. Die von der Zentralstelle eingeschaltete Polizei habe dann bei einer Hausdurchsuchung belastendes Material gegen den Auszubilden gefunden, sagte der Beamte. Den überwiegenden Teil des durch die Falschgold-Geschäfte erlangten Geldes konnten die Ermittler sicherstellen.

Gericht: Erhebliches Mitverschulden

Die Sparkasse treffe „ein erhebliches Mitverschulden“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Das Geldinstitut habe die Barren nur aufgrund einer Sichtprüfung gekauft und dann ohne weitere Überprüfung an andere Banken weiter veräußert. 

Dabei hätte der Sparkasse bekannt sein müssen, dass golden ummantelte Metallbarren im Umlauf sind. Das Geldinstitut wollte sich zu den Vorgängen wiederholt nicht konkret äußern.

21-Jähriger machte kaum Angaben

Der 21-Jährige hatte die Vorwürfe über seinen Verteidiger zwar pauschal eingeräumt. Sonst machte er vor Gericht aber kaum Angaben. Der 21-Jährige leide unter Mutismus, einer Störung des Sozialverhaltens, sagte eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Diese Störung erschwere es ihm, mit anderen Menschen zu kommunizieren.

Wiedergutmachung und Geständnis

Mit der Sparkasse hatte sich der 21-Jährige nach Angaben des Gerichts bereits vor Prozessbeginn auf eine Wiedergutmachung des Schadens geeinigt. Dieser Umstand, das Geständnis, sein – bis auf den Falschgoldbetrug – straffreies Leben sowie das Mitverschulden der Sparkasse sind nach Darstellung des Gerichts ausschlaggebend für das Vergleichsweise milde Urteil. Der junge Mann nahm die Entscheidung schweigend zur Kenntnis. (lni)

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