Gerichtsstreit um Mietvertrag: Niederlage für Göttinger AfD-Politiker
Göttingen. Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils voraussichtlich eine neue Wohnung suchen.
Das Amtsgericht Göttingen gab jetzt einer Anfechtungsklage seiner Vermieterin statt. Grund: Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.
Der 24-Jährige war im Juli 2017 in die Wohnung im Göttinger Stadtgebiet gezogen. Einige Monate später zog die Vermieterin vor Gericht, um den Mietvertrag anzufechten – mit Erfolg: Das Amtsgericht Göttingen verwies bei seiner Entscheidung auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Demnach liegt eine arglistige Täuschung auch dann vor, wenn jemand Tatsachen verschweigt, über die ein Vertragspartner nach Treu und Glauben Aufklärung erwarten kann. So muss beispielsweise ein Autoverkäufer darauf hinweisen, wenn ein Gebrauchtwagen einen Unfallschaden hatte.
Der Göttinger Funktionär der „Jungen Alternative“ hatte in geposteten Beiträgen selbst darauf hingewiesen, dass er sich als Zielscheibe linker Aktivisten sehe. Da dieser Umstand für die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sei, hätte er dies seiner Vermieterin ungefragt mitteilen müssen, urteilte das Gericht. Tatsächlich sei es in der Folgezeit zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen im Bereich des Wohnhauses gekommen, unter anderem an Mülltonnen.
Im März ging vor dem Wohnhaus das Auto des 24-Jährigen, das er dort am Fahrbahnrand geparkt hatte, in Flammen auf. Durch die Hitzeentwicklung wurden auch ein weiteres Auto und eine nahegelegene Balkonbrüstung beschädigt. Das Gericht wies darauf hin, dass es ähnliche Vorfälle auch bereits an seiner früheren Wohnadresse in Göttingen gegeben habe.
Den Mietvertrag hatte der Vater des 24-Jährigen abgeschlossen. Nach Angaben eines Justizsprechers enthielt der Vertrag eine Klausel, dass dieser die Wohnung dauerhaft seinem Sohn zur Nutzung überlasse. Hierauf sei es bei der Entscheidung indes nicht angekommen.
Berufung gegen Urteil
Der 24-Jährige erklärte nach der Gerichtsentscheidung, dass er gegen das „skandalöse Urteil“ Berufung einlegen wolle.
red
Wegen seiner Schmähkritik an Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg musste sich Ex-AfD-Politiker Lars Steinke vor dem Amtsgericht Göttingen verantworten.
Auch interessant
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion