Bei mehreren Prozessen ging es um brutale Übergriffe
Gewalt gegen Frauen beschäftigte die Göttinger Justiz
Ein Thema hat die Justiz in Göttingen im abgelaufenen Jahr besonders beschäftigt: Gewalt gegen Frauen spielte bei mehreren Prozessen eine zentrale Rolle.
Göttingen – In diesen Verfahren ging es um brutale, exzessive und teilweise tödliche Attacken von Männern gegen ihre (Ex-)Partnerinnen sowie deren Unterstützerinnen. Auch wenn die einzelnen Fälle unterschiedlich waren, gab es auffällige Parallelen. So hatten die Angeklagten bestimmte Eigenschaften gemeinsam: Männlich, narzisstisch, beruflich nicht sonderlich erfolgreich, großes Geltungsbedürfnis, ständig nach Anerkennung heischend, aggressive Reaktionen auf Kritik oder Kränkungen.
Groner Doppelmord
All dies traf unter anderem auf Frank N. zu, den Angeklagten im Prozess um den so genannten Doppelmord in Grone vor dem Landgericht Göttingen. Dieser hatte im September 2019 auf offener Straße seine ehemalige Lebensgefährtin in Brand gesetzt und mit 25 Messerstichen getötet. Als eine Kollegin der 44-Jährigen zu Hilfe kommen wollte, stach er auch diese nieder. Die 57-Jährige verstarb später im Krankenhaus. Während der vor zahlreichen Zeugen ausgeübten Tat rief er immer wieder: „Mich betrügt man nicht!“ Der Angeklagte habe seinen exklusiven Besitzanspruch lautstark verkündet und mit brachialer Gewalt in die Tat umgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter am Ende des Prozesses im August. Die Kammer verurteilte Frank N., der bereits mehrfach wegen Vergewaltigung vorbestraft war, wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat dagegen Revision eingelegt. Ihrer Ansicht nach sind die Taten nicht als Mord, sondern als Totschlag einzustufen.
Blutiger Streit
Im Februar verurteilte das Landgericht Göttingen einen 55-jährigen Pensionsbetreiber aus Katlenburg-Lindau, der ebenfalls zwei Frauen niedergestochen hatte, wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Dieses Urteil wurde rechtskräftig. Der Angeklagte hatte im Juli 2019 im Verlauf eines Trennungsstreits zunächst eine Freundin seiner Ex-Partnerin durch mehrere Messerstiche schwer verletzt und dann neunmal mit voller Wucht auf seine frühere Lebensgefährtin eingestochen. Die 60-Jährige erlag noch am Tatort ihren schweren Verletzungen. Der Angeklagte hatte nach der Tat gegenüber der Polizei keinerlei Reue gezeigt und seine Ex-Partnerin als „Abschaum“ bezeichnet, die „das verdient“ habe.
Serie von Gewalttaten
Um eine ganze Serie von Gewalttaten und Misshandlungen von Frauen ging es in einem weiteren Prozess gegen einen 37-jährigen Mann aus Uslar. Am Ende sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren seine jeweiligen Partnerinnen körperlich misshandelt und teilweise auch vergewaltigt hatte. Er habe den betroffenen sechs Frauen unter anderem Rippen- und Armbrüche, Verbrennungen, Faustschläge und Stichverletzungen zugefügt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft zwei neue Anklagen erhoben. Sie wirft dem 37-Jährigen aus dem Solling unter anderem gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor. (Heidi Niemann)