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Autofahrerin rast mit 120 km/h durch die Stadt - Sie wollte das Auto nur ausprobieren

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In Göttingen fuhr eine 30-Jährige mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit und wechselte ständig die Fahrspur. (Symbolbild)
In Göttingen fuhr eine Autofahrerin mit 120 km/h durch die Stadt und gefährdete so andere Verkehrsteilnehmer. (Symbolbild) © Frank Rumpenhorst/dpa

In Göttingen fuhr eine 30-Jährige mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit und wechselte ständig die Fahrspur. Ihre Begründung: Sie wollte das Auto nur ausprobieren.

Göttingen – Das Amtsgericht Göttingen hat eine 30-jährige Autofahrerin wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 1.800 Euro) verurteilt. Zudem muss die Göttingerin für zehn Monate ihren Führerschein abgeben.

Göttingen: Verurteilte fuhr deutlich zu schnell

Die 30-Jährige war zwei Beamten aufgefallen, als sie am vergangenen Karfreitag gegen 18 Uhr mit einem schwarzen Audi A 8 durch Göttingen fuhr. Auf der Kasseler Landstraße überholte sie eine zivile Funkstreife rechts. Nach Angaben der als Zeugen geladenen Polizisten fuhr die Autofahrerin deutlich zu schnell und veranstaltete auf der Kasseler und der Groner Landstraße ein sogenanntes „Kolonnenspringen“, also ein ständiges Wechseln der Fahrspur, um schnellstmöglich voranzukommen.

Mit durchschnittlicher Geschwindigkeit von 120 km/h durch Göttingen

Die Audi-Fahrerin aus Göttingen sei dann nach links auf die Berliner Straße abgebogen. Dort habe sie stark beschleunigt und sei durchschnittlich etwa 120 km/h gefahren, berichteten die Beamten. Aufgrund des dichten Verkehrs sei es sehr schwierig gewesen, dem Auto zu folgen. Es seien nicht nur zahlreiche Fahrzeuge auf der Straße, sondern auch viele Fußgänger und Radfahrer auf den angrenzenden Geh- und Fahrradwegen unterwegs gewesen.

Erklärung der Fahrerin aus Göttingen: „Das macht doch jeder so“

Am Weender Tor in Göttingen holten die Polizisten die Anhaltekelle heraus und lotsten die 30-Jährige zur Unteren Karspüle. Dort erklärte sie den Beamten ihr verkehrswidriges Verhalten damit, dass sie das Auto habe „ausprobieren“ wollen. Ihre Fahrweise sei im Übrigen nicht so schlimm: „Das macht doch jeder so.“

Ihr Verteidiger bestritt, dass ihr Verkehrsverhalten als verbotenes Rennen einzustufen sei. Da seine Mandantin häufiger den Fahrstreifen habe wechseln können, „kann es nicht so voll gewesen sein.“ Im Übrigen hätte sie mit dem 280 PS starken Auto („das ist ‘ne Kanone“) deutlich schneller fahren können. Es liege also lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat vor.

Amtsgericht Göttingen: So jemand hat im Straßenverkehr nichts zu suchen

Dies sah das Gericht in Göttingen anders. Die 30-Jährige habe die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollen, die unter den örtlichen Gegebenheiten möglich war. „Schneller ging‘s nicht“, meinte der Richter. Damit habe sie nicht nur die zulässige Geschwindigkeit erheblich überschritten, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. „Jemand, der sich so im Straßenverkehr verhält, hat dort nichts zu suchen.“ Noch im Gerichtssaal wurde ihr Führerschein einkassiert.

Von Heidi Niemann

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