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Trio kassiert Haftstrafen für Fake-Zigaretten

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Von: Heidi Niemann

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Drei Männer handeln mit gefälschten Zigaretten im großen Stil. Das Landgericht Göttingen verurteilt das Verbrecher-Trio zu Haftstrafen.

Göttingen – Im Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder einer Gruppe von Zigarettenhehlern hat das Landgericht Göttingen am Dienstag drei Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Kammer befand die aus Moldawien stammenden Männer der Beihilfe zur schweren Steuerhehlerei oder zur Steuerhinterziehung sowie des Verstoßes gegen das Markengesetz für schuldig.

Der mit 27 Jahren jüngste Angeklagte, der als einziger ein Geständnis abgelegt hatte, erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die 33 und 41 Jahre alten Angeklagten wurden zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Landgericht Göttingen verurteilt Zigaretten-Hehler zu Haftstrafen

Zigaretten: Auf sie war ein mutmaßlicher Einbrecher in Göttingen scharf.
Gefälschte Zigaretten: Sie waren nach Überzeugung des Gerichts in einer Halle im Göttinger Stadtteil Holtensen eingelagert worden. (Symbolbild) © Christian Charisius/dpa

Das Gericht ordnete die Einziehung von zwölf Millionen Zigaretten und mehreren Kryptohandys an. Diese waren im Juli 2022 bei einer Durchsuchung des Zollfahndungsamtes in einer Halle in Göttingen Holtensen sichergestellt worden.

Die Zigaretten hatten keine Steuerbanderole und waren mit einem nachgemachten Logo der Marke Marlboro versehen. Nach Ansicht des Gerichts hatten die Angeklagten die Zigaretten Mitte Juli im Auftrag einer oder mehrerer Personen entgegengenommen.

Sie hätten gewusst, dass sich in den angelieferten Kartons gefälschte Zigaretten befanden. Sie hätten diese nach der Einlagerung in der Halle bewachen und später verladen und an Abnehmer ausliefern sollen. Mit den verhängten Strafen blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte Freiheitsstrafen von drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren gefordert. Zwei Verteidiger hatten dagegen auf Bewährungsstrafen plädiert, ein Verteidiger forderte einen Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass sein Mandant den Inhalt der angelieferten Kartons gekannt habe.

Gefälschte Zigaretten könnten im Ausland hergestellt worden sein

Das Gericht war allerdings überzeugt, dass alle drei wussten, was in der angemieteten Halle vor sich ging. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass nur einer der Angeklagten darüber Bescheid gewusst habe und die anderen nicht, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Schindler.

Die Einlassungen der beiden nicht geständigen Angeklagten seien in vielen Fällen widersprüchlich und unglaubhaft. Dass sich das Gericht in seinem Urteil nicht eindeutig auf einen Straftatbestand festgelegt hat, hat einen Grund.

Es habe nicht festgestellt werden können, ob die gefälschten Zigaretten im Deutschland oder im Ausland hergestellt worden seien, erklärte Schindler. Je nach Produktionsort handele es sich entweder um Beihilfe zu schwerer Steuerhehlerei oder um Beihilfe zur Steuerhinterziehung. (Heidi Niemann)

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