Göttingen: Vielfach vorbestrafter Rechtsextremist vor Gericht

Ein 25-jähriger Aktivist der rechtsextremen Szene steht in Göttingen vor Gericht. Im Berufungsprozess geht es um einen gewalttätigen Vorfall.
- Vorbestrafter Rechtsextremist steht vor Gericht.
- Im Berufungsprozess geht es um einen gewalttätigen Vorfall von 2016
- Derzeit laufen auch weitere Berufungsverfahren gegen den Angeklagten.
Ein vielfach vorbestrafter Aktivist der rechtsextremen Szene aus dem Landkreis Northeim beschäftigt die Justiz.
Seit dieser Woche muss sich der 25-Jährige mit drei weiteren Akteuren der später umbenannten rechtsextremen Gruppierung „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ (FKTN) in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Göttingen verantworten.
Göttingen: Urteil in erster Instanz lag bei sechs Monaten ohne Bewährung
Im Prozess geht es unter anderem um einen gewalttätigen Vorfall an der Göttinger Stadthalle. Das Amtsgericht Göttingen hatte den 25-Jährigen in erster Instanz im Mai 2018 wegen gemeinschaftlicher Nötigung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der 25-Jährige, der bereits einige Zeit in Haft gesessen hat, hatte Berufung eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein, sie strebt in dem neuen Prozess eine höhere Strafe an.
Göttingen: Angeklagter hat auch gegen weitere Urteile Berufung eingelegt
In der Zwischenzeit sind gegen den 25-Jährigen weitere Urteile ergangen, gegen die er Berufung eingelegt hat. Im März 2019 verurteilte ihn das Amtsgericht Duderstadt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung.
Der erste angeklagte Vorfall soll sich nach Angaben eines Justizsprechers im August 2018 abgespielt haben.
Laut Anklage habe der 25-Jährige vor der Wohnung seiner früheren Lebensgefährtin in Kreiensen mit einer Bierflasche in der Hand „Sieg Heil“ gebrüllt. Der zweite Vorfall habe sich in der Notaufnahme eines Krankenhauses in Herzberg ereignet.
Göttingen: Angeklagter trug T-Shirt mit Nazi-Parole
Der 25-Jährige soll im Oktober 2018 mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „The final solution is the only solution of Auschwitz“im Wartezimmer gesessen haben. Zwischen den Textzeilen soll das Torhaus des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau erkennbar gewesen sein.
Das Gericht wertete das Tragen dieses T-Shirts als Volksverhetzung. Der Angeklagte habe damit den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit gebilligt und nach außen deutlich gemacht.
In einem weiteren Verfahren ging es um einen Post, den der 25-Jährige im Mai 2019 von seinem damaligen Wohnsitz in Duderstadt aus auf der Facebook-Seite der Einbecker Organisation „Seebrücke“ veröffentlicht haben soll.
Darin soll er geschrieben haben: „Wenn die Juden sagen, sie hatten Warenhäuser, dann sagen wir: Da waren Häuser.“
Das Amtsgericht Duderstadt verurteilte ihn wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. In beiden Fällen steht die Berufungsverhandlung aus.
Göttingen: Berufungsprozess im Gewaltfall von 2016
Im laufenden Berufungsprozess geht es um einen Vorfall an der Göttinger Stadthalle im November 2016. FKTN-Anführer Jens Wilke war nach einer Kundgebung in Duderstadt mit Kumpanen nach Göttingen gefahren.
Als Polizeibeamte den BMW stoppten und die Insassen kontrollieren wollten, liefen mehrere Personen unter „Nazis raus“-Rufen auf den Pkw zu. Daraufhin sprangen fünf Insassen aus dem Auto.
Das Amtsgericht hatte es im ersten Prozess als erwiesen angesehen, dass mindestens zwei von ihnen - darunter der 25-Jährige - die Angehörigen der linken Szene verfolgten.
Außerdem soll dieser mit einem Mitangeklagten bei einer Demonstration der rechtsextremen Gruppe im April 2017 in Friedland drei Beobachter verfolgt haben. Die Polizei hatte die beiden Angeklagten gestoppt und ihnen Handschellen angelegt.
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Im Zusammenhang mit dem Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Nordadler“ haben Polizeibeamte auch die Wohnung eines 24-Jährigen in Herzberg im Landkreis Göttingen durchsucht.