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Kommissar-Anwärter beschimpft Kollegen als „Nazis“ – Gericht bestätigt Entlassung

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Von: Heidi Niemann

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Das Verwaltungsgericht Göttingen an der Berliner Straße.
Das Verwaltungsgericht Göttingen an der Berliner Straße: Es hatte die Klage eines Kommissaranwärters abgewiesen. © Bernd Schlegel

Ein Kommissar-Anwärter bepöbelt betrunken Polizeibeamte. Er wird entlassen und klagt dagegen. Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigt die Entlassung.

Göttingen – Wer Polizistenkollegen als „Nazis“ und „Scheiß-Faschisten“ beschimpft, ist für den Polizeiberuf nicht geeignet. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Das Gericht wies damit die Klage eines Kommissaranwärters gegen die Polizeiakademie Niedersachsen ab. Diese hatte ihn im Sommer 2020 aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, weil er nach einer privaten Kneipentour in alkoholisiertem Zustand Polizisten beschimpft und beleidigt hatte.

Kommissar-Anwärter beschimpfte privat Polizeibeamte: Göttinger Gericht bestätigt seine Entlassung

Der Kläger wollte die Entlassung nicht hinnehmen, weil es sich um ein einmaliges außerdienstliches Fehlverhalten gehandelt habe. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich jedoch nicht um ein „Momentanversagen“.

Sein Verhalten zeige, dass er eine ablehnende innere Haltung gegenüber der Polizei habe. Dem Kläger fehle daher die erforderliche charakterliche Eignung für den Beruf (Aktenzeichen 3A 138/20).

Der Kläger hatte im Oktober 2018 am Studienort Hann. Münden der Polizeiakademie eine Ausbildung im Bachelorstudiengang „Polizeivollzugsdienst“ begonnen. Gleichzeitig wurde er damit in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Noch vor dem Ende seiner Ausbildung kam es im März 2020 zu einem Vorfall, der für ihn gravierende berufliche Konsequenzen haben sollte.

Nach privater Kneipentour: Kommissar-Anwärter bepöbelte Kollegen als „Nazis“ und „Scheiß-Faschisten“

Der Kläger hatte gemeinsam mit zwei weiteren Personen bei einer Kneipentour in Wolfsburg reichlich dem Alkohol zugesprochen. Anschließend fuhr das Trio mit einem Taxi zur Wohnung eines Beteiligten. Dort angekommen, konnten sie jedoch den Hausschlüssel nicht finden.

Der Kläger stoppte daraufhin einen Pkw in dem Glauben, dass es sich um das Taxi handelte, um darin nach dem Schlüssel zu suchen. Als der Fahrer ihm erklärte, keinen Schlüssel zu haben, trat er gegen die Beifahrertür (Schaden: knapp 1.400 Euro) und beschimpfte die Insassen mit Ausdrücken wie „Nazi“ und „Ich fick dich ins Maul, Schlampe“. Daraufhin rief der Fahrer die Polizei.

Als die Beamten eintrafen, beschimpfte er sie als „Nazis“ und „Scheiß-Faschisten“ und warf ihnen vor, dass sie ihm nicht helfen würden, weil er „Ausländer“ sei.

Verwaltungsgericht Göttingen: Dem Kläger fehlt es an „charakterlicher Eignung“

Nachdem die Polizisten den Einsatzort verlassen hatten, wählte er mehrmals den Notruf und forderte, dass seine andere Streifenwagenbesatzung kommen müsse, weil die Beamten den Vorfall nicht objektiv aufgenommen hätten. Als die anderen Streifen eintrafen, ging es jedoch nur um den Wohnungsschlüssel und nicht um sein vorangegangenes Verhalten.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist die Entlassung gerechtfertigt. Wenn ein Polizist, dessen Kernpflichten in der Unterbindung und Verfolgung von Straftaten bestünden, als Beamter auf Widerruf selbst Straftaten begehe, disqualifiziere ihn dies für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Der Kläger habe einen derart offenkundigen Mangel an Respekt gegenüber der polizeilichen Aufgabenerfüllung gezeigt, dass der Schluss auf seine fehlende charakterliche Eignung geradezu zwingend sei.

Der Vorfall hatte auch strafrechtliche Folgen: Das Amtsgericht Wolfsburg erließ gegen den Polizeianwärter einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Sachbeschädigung von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro (insgesamt 1.600 Euro). (Heidi Niemann)

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