Göttinger Menschenrechtler fordern Asyl für Oromo

Göttingen. Nach Angaben von Menschenrechtlern erhalten Flüchtlinge aus Äthiopien trotz Folter und Verfolgung selten Schutz in Deutschland.
Ablehnungsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) machen fälschlicherweise den Eindruck, Äthiopien sei ein Rechtsstaat, erklärt Ulrich Delius, Afrikareferent und Direktor der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen. Während Inhaftierte in dem afrikanischen Land misshandelt und oft einer Gehirnwäsche unterzogen würden. Es sei beschämend, wie wenig insbesondere die Verfolgung der Oromo in Äthiopien von deutscher Politik wahrgenommen werde.
Oromia ist eine der neun Verwaltungsregionen und die Oromo sind die größte Volksgruppe von Äthiopien. „Wir protestieren entschieden dagegen, dass schon bald viele Oromo aus Deutschland abgeschoben werden sollen, obwohl sie in Äthiopien allein aufgrund ihrer ethnischen Abstammung als Terroristen angesehen werden und sie Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind“, sagte Delius.
In Ablehnungsbescheiden werfe das BAMF den Oromo oft vor, ihre Verfolgung und Flucht nicht glaubwürdig mit Dokumenten zu belegen. Das sei den Oromo jedoch nur in den seltensten Fällen möglich. Denn häufig würden Verhaftete an geheime Orte gebracht und ihre Identität nicht preisgegeben. „Da sind wir auf Augenzeugenberichte angewiesen, offizielle Papiere gibt es einfach nicht“, erklärte Delius.
Der Gesellschaft für bedrohte Völker zufolge sind seit November 2015 mehr als 6.000 Oromo nach Deutschland geflohen. Bis zu 50.000 Angehörige dieser Volksgruppe seien seit Beginn ihrer Proteste der Oromo gegen eine umstrittene Gebietsreform aus politischen Gründen festgenommen worden.