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Auto manipuliert: Göttinger Gebrauchtwagenhändler muss für mehrfachen Betrug ins Gefängnis

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Von: Heidi Niemann

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Das Landgericht Göttingen verurteilt einen 32-jährigen angeklagten Gebrauchtwagenhändler wegen Betrugs zu einer Haftstrafe. Zuvor hat er umfassend gestanden.

Göttingen – Ein 32-jähriger Gebrauchtwagenhändler aus Göttingen soll wegen mehrerer Betrugsdelikte für mehr als zwei Jahre in Haft. Das hat am Dienstag (21. Februar) das Landgericht Göttingen entschieden.

Die Kammer verurteilte den Angeklagten wegen Betruges in zwei Fällen im Zusammenhang mit zwei Autoverkäufen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Außerdem verhängten die Richter eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Subventionsbetruges.

Zwei Jahre Haft wegen Betrugs: Göttinger Gebrauchtwagenhändler muss ins Gefängnis

Der Angeklagte hatte 2020 unrechtmäßig Corona-Soforthilfen kassiert. Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung eines Wertes von 15 250 Euro an. So hoch sei der Gesamtschaden, der durch die Taten entstanden sei.

Der Prozess ging deutlich schneller zu Ende als ursprünglich geplant. Dies lag insbesondere daran, dass der Angeklagte die Taten uneingeschränkt eingeräumt habe, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Schindler.

Eine Reihe Audi A3 auf einem Fließband.
Betrug beim Autoverkauf: Der Angeklagte soll nach Überzeugung des Gerichts den Kilometerstand bei einem gebrauchten Audi A 3 manipuliert haben. (Symbolbild) © Armin Weigel

Demnach hatte der 32-Jährige gemeinsam mit einem bereits verurteilten Cousin im Frühsommer 2017 einer Frau einen gebrauchten Audi A3 verkauft, bei dem zuvor der Kilometerstand manipuliert worden war.

Betrugs-Prozess: Angeklagter und Cousin manipulierten Kilometerstand eines Wagens

Wenige Wochen später kam es zu einem weiteren Betrugsfall beim Verkauf eines gebrauchten Suzuki Vitra. Der Angeklagte und sein Cousin hätten von einem Kaufinteressenten 5.500 Euro kassiert, das Auto aber nie geliefert.

Rund drei Jahre später hatte der Angeklagte im Mai 2020 in einem Antrag gegenüber der N-Bank falsche Angaben zu Betriebsausgaben gemacht und sich dann 9.000 Euro an Corona-Soforthilfen auf das Konto seiner Firma auszahlen lassen.

Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Dadurch habe sich das Verfahren erheblich verkürzt. Zu seinen Gunsten sei außerdem zu werten, dass inzwischen eine teilweise Schadenswiedergutmachung stattgefunden habe und der Cousin die treibende Kraft bei den Betrugstaten gewesen sei.

Ferner sei zu berücksichtigen, dass der Betäubungsmittelkonsum die Taten begünstigt habe. Der Angeklagte hatte als Motiv für seine Taten angegeben, dass er drogenabhängig gewesen sei und das Geld für die Beschaffung von Drogen verwendet habe.

Urteil des Landgerichts: Angeklagter profitiert durch umfassendes Geständnis und der Langsamkeit der Justiz

Nach Ansicht des Gerichts zeugt die Manipulation des Kilometerzählers allerdings auch von einer erhöhten kriminellen Energie. Hinzu komme, dass der Angeklagte bereits erheblich vorbestraft sei und auch bereits einige Zeit in Strafhaft gesessen habe. Doch weder die Hafterfahrung noch der Umstand, dass er unter Bewährung stand, hätten ihn von dem Betrug mit den Corona-Soforthilfen abgehalten.

Da der Angeklagte ein Bewährungsversager sei, komme eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht. Es seien zwar inzwischen einige vielversprechende Ansätze zu verzeichnen, diese könnten aber derzeit noch keine positive Prognose begründen.

Einen Bonus gab es: Der Angeklagte profitiert von der Langsamkeit der Justiz. Weil sich die Verfahren übermäßig lang hingezogen haben, gilt jeweils ein Monat der beiden Gesamtfreiheitsstrafen als vollstreckt. Die Autobetrügereien beispielsweise liegen bereits mehr als fünfeinhalb Jahre zurück. (pid)

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