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Hunde in Göttingen erschossen: Polizei nennt neue Details – Tiere durch früheren Vorfall bekannt

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Von: Bernd Schlegel

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American Staffordshire Terrier gelten als sogenannte Listenhunde - es gelten strenge Auflagen für die Haltung. Die Polizei Göttingen muss nach einer Beiß-Attacke zwei Hunde erschießen. (Symbolbild)
American Staffordshire Terrier gelten als sogenannte Listenhunde - es gelten strenge Auflagen für die Haltung. Die Polizei Göttingen muss nach einer Beiß-Attacke zwei Hunde erschießen. (Symbolbild) © Wolfram Steinberg/dpa

Die Polizei Göttingen hat zwei Hunde erschossen, die zuvor ihr Herrschen schwer verletzt hatten. Nun sind weitere Details bekannt.

Update vom Donnerstag, 03.03.2022, 17.21 Uhr: Nach der Beißattacke zweier Hunde hat die Polizei weitere Details zum Vorfall veröffentlicht. Demnach wurde im Zuge der Ermittlungen bekannt, dass es sich bei den beiden Hunden um Amerikanische Bulldoggen handelte, die bereits im März 2021 eine männliche Person angegriffen und verletzt hatten.

Da sie nach dem Beißvorfall herrenlos umherliefen, wurden sie nach Absprache mit dem Veterinäramt einem Tierheim zugeführt. Weil die Hunde zu diesem Zeitpunkt noch nicht gechippt waren, konnte der damalige Halter nicht ermittelt werden, wie die Polizei in Göttingen mitteilt. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Göttingen abgegeben.

Nachdem die beiden Hunde einen Mann durch Bisse schwer verletzt hatten, wurden sie durch die Polizei Göttingen erschossen.

Nach Beiß-Attacke in Göttingen: Es ist unklar, wem die beiden Hunde gehörten

Update vom Montag, 28.02.2022, 17.59 Uhr: Nach der Beißattacke von zwei American Staffordshire Terriern, bei der am vergangenen Freitag (25.02.2022) ein 35-Jähriger schwer verletzt wurde, will die Stadt zunächst die Ermittlungen der Polizei abwarten, bevor sie mögliche Maßnahmen ergreift. Beamte hatten die Tiere erschießen müssen.

So sei bislang noch unklar, ob es sich bei dem Verletzten auch um den Halter der Tiere handelt. „Dieser Hundeführer hatte die Hunde weder angemeldet noch im Hunderegister eintragen lassen“, hieß es am Montag von der Stadtverwaltung. Deshalb sei möglicherweise eine andere Person der Halter gewesen.

Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass „Listenhunde“ im Niedersächsischen Hundegesetz nicht mehr aufgeführt sind. „Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, so hat sie dies zu prüfen“, so die Stadtverwaltung. Bestätigt sich der Verdacht, so stellt das zuständige Veterinäramt des Landkreises offiziell die Gefährlichkeit fest. In diesem Fall muss der Halter Auflagen erfüllen.

Erstmeldung vom Samstag, 26.02.2022, 10.30 Uhr: Göttingen – Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend (25.02.2022) gegen 18.55 Uhr im Bereich Schulweg/Erich-Schmidt-Weg im Göttinger Stadtteil Geismar. Ein Rettungswagen brachte den 35-jährigen Halter der Hunde in eine Klinik.

Warum die Tiere ihr Herrchen angriffen, steht nach Polizeiangaben noch nicht genau fest. Vor Eintreffen der alarmierten Beamten eilten mehrere Zeugen dem Mann aus Göttingen sofort zu Hilfe. Alle unternommenen Versuche, auch mit Pfefferspray, die Beiß-Attacke der Tiere zu beenden, waren jedoch erfolglos.

Göttingen: Terrier attackieren Mann – Polizei tötet Hunde mit mehreren Schüssen

Die beiden Terrier bissen sich schließlich an den Armen und Beinen des am Boden liegenden Göttingers fest. Um „eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben“ des Mannes abzuwenden, töteten zwei Polizisten die beiden Hunde in letzter Konsequenz mit mehreren Schüssen aus ihren Dienstwaffen. „Eine Gefährdung für Unbeteiligte konnte zum Zeitpunkt Schussabgabe ausgeschlossen werden“, so die Polizei.

Bei dem Einsatz wurde einer der Beamten durch einen Biss leicht verletzt. Sein Kollege erlitt ein Knalltrauma. Die beiden toten Tiere wurden von der Berufsfeuerwehr abtransportiert. (Bernd Schlegel)

Karte: Hier ereignete sich der Zwischenfall

American Staffordshire Terrier: Strenge Auflagen bei der Haltung

Unter dem Namen American Staffordshire Terrier ist diese Rasse laut Online-Lexikon Wikipedia seit dem 1. Januar 1972 international anerkannt. Zuvor herrschte keine einheitliche Namensgebung. Die Hunde waren bekannt als Pit Bull Terrier, American Bull Terrier, Yankee Terrier oder Stafford Terrier. Dadurch kam es zu vielen Verwechslungen, was mit dem heutigen Namen ausgeschlossen werden soll.

Der Import von American Staffordshire Terriern nach Deutschland ist durch das „Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz“ verboten. Die Rasse zählt, mit Ausnahme von Niedersachsen, Thüringen  und Schleswig-Holstein, in denen es keine Rasseliste gibt, in allen Ländern Deutschlands zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden.

In fast allen deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung strengen Auflagen. (bsc)

Immer mal wieder sorgen Beiß-Attacken von Hunden für Aufsehen: So wie ein Fall aus Nordhessen, bei dem ein Kleinkind von einem Kampfhund gebissen und im Gesicht verletzt wurde.

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