Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass „Listenhunde“ im Niedersächsischen Hundegesetz nicht mehr aufgeführt sind. „Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, so hat sie dies zu prüfen“, so die Stadtverwaltung. Bestätigt sich der Verdacht, so stellt das zuständige Veterinäramt des Landkreises offiziell die Gefährlichkeit fest. In diesem Fall muss der Halter Auflagen erfüllen.
Erstmeldung vom Samstag, 26.02.2022, 10.30 Uhr: Göttingen – Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend (25.02.2022) gegen 18.55 Uhr im Bereich Schulweg/Erich-Schmidt-Weg im Göttinger Stadtteil Geismar. Ein Rettungswagen brachte den 35-jährigen Halter der Hunde in eine Klinik.
Warum die Tiere ihr Herrchen angriffen, steht nach Polizeiangaben noch nicht genau fest. Vor Eintreffen der alarmierten Beamten eilten mehrere Zeugen dem Mann aus Göttingen sofort zu Hilfe. Alle unternommenen Versuche, auch mit Pfefferspray, die Beiß-Attacke der Tiere zu beenden, waren jedoch erfolglos.
Die beiden Terrier bissen sich schließlich an den Armen und Beinen des am Boden liegenden Göttingers fest. Um „eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben“ des Mannes abzuwenden, töteten zwei Polizisten die beiden Hunde in letzter Konsequenz mit mehreren Schüssen aus ihren Dienstwaffen. „Eine Gefährdung für Unbeteiligte konnte zum Zeitpunkt Schussabgabe ausgeschlossen werden“, so die Polizei.
Bei dem Einsatz wurde einer der Beamten durch einen Biss leicht verletzt. Sein Kollege erlitt ein Knalltrauma. Die beiden toten Tiere wurden von der Berufsfeuerwehr abtransportiert. (Bernd Schlegel)
Unter dem Namen American Staffordshire Terrier ist diese Rasse laut Online-Lexikon Wikipedia seit dem 1. Januar 1972 international anerkannt. Zuvor herrschte keine einheitliche Namensgebung. Die Hunde waren bekannt als Pit Bull Terrier, American Bull Terrier, Yankee Terrier oder Stafford Terrier. Dadurch kam es zu vielen Verwechslungen, was mit dem heutigen Namen ausgeschlossen werden soll.
Der Import von American Staffordshire Terriern nach Deutschland ist durch das „Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz“ verboten. Die Rasse zählt, mit Ausnahme von Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein, in denen es keine Rasseliste gibt, in allen Ländern Deutschlands zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden.
In fast allen deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung strengen Auflagen. (bsc)
Immer mal wieder sorgen Beiß-Attacken von Hunden für Aufsehen: So wie ein Fall aus Nordhessen, bei dem ein Kleinkind von einem Kampfhund gebissen und im Gesicht verletzt wurde.
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