Keine optimale Hilfe für Legastheniker
Göttingen. Etwa jedes 20. Kind leidet unter einer Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) oder einer Rechenstörung (Dyskalkulie). Damit allen Betroffenen geholfen wird, fordert der Kreisverband Legasthenie und Dyskalkulie Göttingen-Northeim (KVL) vom Bund eine Gesetzesänderung.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, überreichte der KVL-Vorsitzende Harald Schmidt dem Bundestagsabgeordneten Thomas Oppermann (SPD) jetzt den „Göttinger Appell“. Dieser Appell war im vergangenen Jahr auf dem 4. Göttinger Legasthenie- und Dyskalkuliekongress in der Georg-Christoph-Lichtenberg Gesamtschule von den Teilnehmern verabschiedet und seitdem von über 800 Betroffenen und Unterstützern aus dem gesamten Bundesgebiet unterzeichnet worden. „Die aktuelle Situation ist sowohl für die Betroffenen als auch für die gesamte Gesellschaft unhaltbar“, sagte Schmidt. Zwar gelten Legasthenie und Dyskalkulie nach den Bestimmungen der Weltgesundheitsorganisation als Krankheiten im Sinne von Störungen schulischer Fertigkeiten und könnten durch gezielte Maßnahmen therapiert werden. „Praktisch müssen Kinder erst schwere seelische Störungen aufweisen, damit sie eine Lerntherapie bewilligt bekommen“, so Schmidt. Das sei das Ergebnis eines im Bundessozialgesetzbuch verankerten Gesetzes, das es zu ändern gelte. „Oftmals erhalten nur die Kinder die erforderlichen Hilfen durch private Finanzierung, deren Eltern bereit und in der Lage dazu sind“, so Schmidt. Für alle anderen stehe vor der Therapie die riesige Hürde der „gefährdeten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“.
Geeignete therapeutische Maßnahmen seien jedoch eine gesellschaftliche Verpflichtung gegenüber den Betroffenen. „Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, auf die späteren beruflichen und wissenschaftlichen Fähigkeiten dieser Kinder zu verzichten“, meinte Schmidt. Es ist erwiesen, dass Kinder mit Lernstörungen später häufiger sozial auffällig würden, wenn sie keine angemessene Unterstützung in Form von Therapie und Nachteilsausgleich in Schule und Ausbildung erhalten haben.
Argumente, die Oppermann überzeugten. „Das ist in der Tat ein komisches Gesetz“, sagte er. „Lesen und Schreiben sind Grundvoraussetzungen für eine Teilhabe am zivilisierten Leben.“ Daher seien Legasthenie und Dyskalkulie „automatisch mit einer Bedrohung der gesellschaftlichen Teilhabe“ verbunden. Oppermann sagte zu, die Angelegenheit in Berlin prüfen zu lassen. „Ich werde herausfinden, warum dieses Gesetz überhaupt erlassen wurde und ob es zu ändern ist“, versprach er. (per)