Mutmaßliche Schmiergeldzahlungen beim Bau von ICE-Strecke
Korruptionsprozess: Angeklagter Ingenieur will 50.000 Euro Geldauflage zahlen
Göttingen. Im mittlerweile dritten Strafprozess um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen beim Bau der ICE-Schnellbahnstrecke Hannover-Berlin zeichnet sich eine neue Entwicklung ab. Am Dienstag erklärte der Anwalt eines früheren Bahn-Ingenieurs vor dem Landgericht Göttingen, dass sein Mandant bereit sei, eine Geldauflage von 50.000 Euro zu zahlen, wenn im Gegenzug das Verfahren eingestellt würde.
Er begründete den Vorstoß mit der langen Verfahrensdauer und den daraus entstehenden Belastungen für seinen Mandanten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kammer erklärten sich bereit, unter diesen Bedingungen das Verfahren einzustellen. Voraussetzung ist, dass der 59-Jährige bis zum Ende des Prozesses die Summe in die Landeskasse einzahlt.
Der 59-jährige Ingenieur hatte in den 1990er Jahren für eine Projektgesellschaft der Deutschen Bahn gearbeitet und war dabei auch für die Vorbereitung von Auftragsvergaben und Abrechnungen beim
Bau der Schnellbahnstrecke zuständig gewesen. Die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung der Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihm vor, von dem mitangeklagten früheren Geschäftsführer einer Baufirma Schmiergeldzahlungen angenommen zu haben. Laut Anklage soll er sich gegenüber der Vergabekommission dafür eingesetzt haben, dass der Firma Mehrkosten von mehr als 2,1 Millionen Mark genehmigt wurden.
Unmittelbar nach Genehmigung der Mehrausgaben habe er der Baufirma eine Scheinrechnung geschickt, diese habe ihm dann 90.000 Mark überwiesen. Drei Jahre zuvor soll er 120.000 Mark von dem Unternehmen erhalten haben. Das Verfahren ist bereits der dritte Prozess zu diesem Fall. In zwei früheren Prozessen hatte das Landgericht Hildesheim beide Angeklagte freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hatte die beide Urteile aufgehoben und zuletzt den Fall an das Landgericht Göttingen verwiesen.
Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer hatte kürzlich durchblicken lassen, dass nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme mit einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung zu rechnen sei. (pid)
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