Kurzarbeitergeld: Einige wichtige Regelungen laufen aus

Während der vergangenen gut zwei Jahre galten beim Kurzarbeitergeld besondere Regelungen. Diese laufen nun zum Teil aus, so die Arbeitsagentur.
Göttingen – Die Agentur für Arbeit in Göttingen weist auf wichtige Änderungen beim Bezug des Kurzarbeitergeldes hin.
Einige coronabedingte Sonderregelungen sind Ende Juni ausgelaufen, so die Agentur. So ist die gesetzliche Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld seit Anfang Juli wieder auf maximal zwölf Monate begrenzt, heißt es in einer Mitteilung.
Bis zum Ende September ist es weiter ausreichend, wenn in Betrieben mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab Anfang Juli neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.
Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli kommenden Jahres zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so die Arbeitsagentur. Weitere Infos gibt es hier. (Bernd Schlegel)