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Landgericht: Rede-Verbot für Querdenker-Anwalt aus Göttingen

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Von: Heidi Niemann

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Der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich.
Der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich stand nun erneut vor dem Landgericht in der Uni-Stadt. (Archivbild) © Paul zinnken/dpa

Landgericht Göttingen entscheidet: Querdenker-Anwalt darf sich nicht über Filmproduktionsfirma von „Corona-Ausschuss“ äußern.

Göttingen – Der seit vergangenem Herbst öffentlich ausgetragene Streit zwischen verschiedenen Protagonisten der „Querdenker“-Szene hat erneut auch das Landgericht Göttingen beschäftigt.

Der Geschäftsführer einer Berliner Filmproduktionsfirma hatte dort gegen den Göttinger Rechtsanwalt und Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses, Reiner Fuellmich, eine einstweilige Verfügung beantragt.

Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich: Mitbegründer des „Corona-Ausschuss“ darf sich nicht mehr äußern

Das Landgericht gab dem Antrag jetzt teilweise statt. Das Gericht untersagte dem Anwalt und einstigen Co-Moderator der per Livestream übertragenen Sitzungen des „Corona-Ausschusses“, bestimmte Behauptungen über die angebliche Verwendung von Spendengeldern aufzustellen und zu verbreiten.

Im Übrigen wurde der Antrag zurückgewiesen. Das Gericht setzte in seiner verkündeten Entscheidung den Streitwert auf 20.000 Euro fest.

Erst vor zwei Wochen hatte das Landgericht über einen anderen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Göttinger Anwalt entschieden, den die Berliner Anwältin Viviane Fischer gestellt hatte. Fischer hatte gemeinsam mit Fuellmich und zwei weiteren Anwälten im Sommer 2020 den „Corona-Ausschuss“ gegründet.

Einstweilige Verfügung gegen „Corona-Ausschuss“-Mitbegründer Reiner Fuellmich

FuelImich und Fischer gehören inzwischen zu den bekanntesten Vertretern der Querdenker-Szene, zeitweilig teilten sich beide auch als Doppelspitze das Amt der Bundesvorsitzenden der Querdenkerpartei „dieBasis“. Im Herbst wurde dann öffentlich, dass sich die Protagonisten verkracht hatten.

Fuellmich hatte auf die Vorwürfe von Viviane Fischer in einem auf YouTube verbreiteten Interview auch mit persönlichen Herabwürdigungen reagiert. Das Landgericht Göttingen hat ihm auf deren Antrag hin inzwischen mehrere dieser Äußerungen untersagt.

So darf er nicht mehr behaupten, dass Fischer an einer psychischen Störung oder psychischen Erkrankung leide und dies „die fachliche Einschätzung von Psychologinnen oder Psychologen, Psychiaterinnen oder Psychiatern“ sei.

Göttinger Anwalt und die Querdenker-Szene: Spekulationen um Finanzen

Außerdem darf er nicht mehr behaupten, dass sie einen Notar belogen habe, der für sie Einsicht in ein Grundbuch genommen hatte.

In einem Video-Interview hatte sich Fuellmich zudem zu der Zusammenarbeit mit der Berliner Filmproduktionsfirma geäußert und dabei auch über finanzielle Aspekte spekuliert. Einige dieser Äußerungen wurde ihm nun ebenfalls vom Gericht untersagt.

Auch in diesem Fall wurden die Kosten des Rechtsstreits aufgeteilt: Der Geschäftsführer sowie seine Filmproduktionsfirma haben jeweils 25 Prozent der Kosten zu tragen, Fuellmich als Beklagter die übrigen 50 Prozent.  (pid)

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