Neue Corona-Regelungen in Niedersachsen: Maskenpflicht gilt nur noch ganz vereinzelt

Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung am Wochenende angepasst: Es traten massive Lockerungen in Kraft.
Hannover – Eine Maskenpflicht gilt seit dem gestrigen Sonntag nur noch in bestimmten Bereichen.
Hier wichtigsten Regelungen für Niedersachsen im Überblick:
- FFP2-Maskenpflicht: Sie besteht weiterhin in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
- Hausrecht beim Thema Maskenpflicht: In Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen kann im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht vorgesehen sein.
- Vorlage eines negativen Testnachweises: Dies ist beim Zutritt zu Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen sowie Schulen, Kindertageseinrichtungen und Justizvollvollzugsanstalten notwendig.
- Hausrecht beim Thema Testen: In Gaststätten, bei Veranstaltungen oder generell in Betrieben und Einrichtungen kann im Rahmen des Hausrechts eine Testpflicht beziehungsweise die Anwendung von 3G, 2G bis hin zu 2Gplus vorgesehen sein. Ein Antigen-Schnelltest ist dabei weiterhin für 24 Stunden nach der Probenentnahme gültig.

„Mit der neuen Corona-Verordnung schlagen wir ein neues Kapitel im Umgang mit der Pandemie auf“, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). In den kommenden Tagen und Wochen komme es nun auf das individuelle Verhalten jedes Einzelnen an: „Ich rate allen Niedersächsinnen und Niedersachsen angesichts der hohen Fallzahlen weiterhin dazu, insbesondere in Innenräumen und beengten Situationen mit vielen anderen Menschen eine FFP2-Maske zu tragen, auch wenn es nun nicht mehr vorgeschrieben ist.“
Die Gesundheitsministerin rät außerdem dazu, auch weiterhin die vielen kostenlosen Testangebote zu nutzen – insbesondere bei Symptomen. Behrens betont: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“ (Bernd Schlegel)
Weitere Informationen unter niedersachsen.de/coronavirus