In Stadt und Landkreis Göttingen wird die Maskenpflicht ab sofort angepasst

Die Maskenpflicht in Stadt und Landkreis Göttingen ist seit Freitag, 18. März, angepasst. Eine FFP2-Maske ist nur noch auf den Wochenmärkten Pflicht.
Göttingen – Die teilte das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen mit. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss demnach ab sofort nur noch auf dem Göttinger Wochenmarkt zu dessen Öffnungszeiten getragen werden.
In Bovenden, Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz gilt diese Regelung ebenfalls für die jeweiligen Gebiete der dortigen Wochenmärkte zu deren Öffnungszeiten. Das hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Die Pflicht, eine FFP2-Maske (oder mit mindestens gleichwertigem Schutzniveau) zu tragen, dient dem weiteren Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus und gilt dort, wo viele Menschen unter freiem Himmel auf engem Raum zusammenkommen.
- Göttingen: Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt während der Öffnungszeiten dienstags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr;
- Flecken Bovenden: Die Maskenpflicht gilt auf dem Gebiet des Wochenmarkts am Rathausplatz immer freitags von 11 bis 17 Uhr;
- Duderstadt: Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt an der evangelisch-lutherische Kirche St. Servatius immer mittwochs und samstags von 7 bis 13 Uhr;
- Hann. Münden: Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Dr.-Johann-Andreas-Eisenbart-Platz immer mittwochs und samstags von 7 bis 14 Uhr;
- Osterode am Harz: Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Kornmarkt und dem Martin-Luther-Platz immer dienstags und samstags von 7 bis 13 Uhr.
Unabhängig von den genannten Bereichen empfiehlt das Gesundheitsamt den Bürgerinnen und Bürgern jedoch, immer dann eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Abstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden können. (Melanie Zimmermann)