Landgericht verurteilt 56-jährigen Frührentner
Mitbewohner erstochen: Fünf Jahre Gefängnis
Göttingen. Das Landgericht Göttingen hat am Donnerstag einen 56-jährigen Frührentner, der Weihnachten 2012 einen Zechkumpanen erstochen hatte, zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter befanden den Angeklagten des Totschlages für schuldig.
Der 56-Jährige hatte gestanden, seinem 41-jährigen Mitbewohner mit einem Küchenmesser einen Stich in die Brust versetzt zu haben, weil dieser ihn ständig mit einem üblen Schimpfwort beleidigt habe. Die 21 Zentimeter lange Klinge traf das Opfer direkt ins Herz. Der Angeklagte hatte die Leiche dann elf Tage in seiner Wohnung in einem Göttinger Hochhaus liegen lassen, ehe er schließlich die Polizei informierte.
Das Gericht entsprach mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren plädiert. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer waren zur Tatzeit stark alkoholisiert gewesen.
Mehr als drei Promille
Nach Angaben eines Rechtsmediziners hatten beide eine Blutalkoholkonzentration von mehr als drei Promille. Das Gericht billigte dem Angeklagten, der seit Jahren alkohol- und tablettenabhängig gewesen sei, eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Der Frührentner habe aus einer affektiv aufgeladenen Situation heraus gehandelt. Ein adäquates Motiv sei allerdings nicht erkennbar, meinte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Das Opfer habe zwar den Angeklagten beleidigt. Der 56-Jährige habe jedoch im Trinkermilieu gelebt, in dem ein „anderer Sprachgebrauch“ herrsche.
Untersuchungshaft
Der Angeklagte sitzt seit nunmehr fünf Monaten in Untersuchungshaft. Diese hat offenbar bereits Wirkung gezeigt: Der 56-Jährige ist nach eigenen Angaben in der Haft vom Alkohol los gekommen, allerdings noch nicht von den Tabletten. (pid)