Nach Eilantrag: Verwaltungsgericht entscheidet über NPD-Demo-Verbot

Göttingen. Die für Samstag angemeldete Demonstration der rechtsextremen NPD in Göttingen beschäftigt nun das Verwaltungsgericht Göttingen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Landratskandidat der NPD, Jens Wilke, am Dienstag einen Eilantrag gegen ein von der Stadt Göttingen verhängtes Verbot eines Demo-Zuges durch die Innenstadt eingereicht.
Die Stadtverwaltung hatte diesen untersagt. Die rechtsextreme Partei darf aber eine stationäre Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz abhalten.
Die Stadt begründet das Verbot mit einem polizeilichen Notstand. Es müsse davon ausgegangen werden, dass bei einer derartigen Veranstaltung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei, weil linke Gruppierungen bundesweit mobilisiert und zur Teilnahme an Gegendemonstrationen aufgerufen hätten. Damit sei zu befürchten, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Gegendemonstranten komme.
Der Anmelder, also die NPD, will die Stadt gerichtlich dazu verpflichten, die Beschränkungsverfügung aufzuheben.
Sollte das Gericht das ablehnen, beantragt er, auf einer von drei vorgeschlagenen Alternativrouten in Göttingen eine Demonstration veranstalten zu dürfen.
Derweil bereiten sich Stadt und Polizei auf das Eintreffen vieler Demonstranten und Protestler vor.