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Nach Gewaltattacken: Frau (50) aus dem Kreis Göttingen muss dauerhaft in die Psychiatrie

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Von: Heidi Niemann

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Der Eingang zum Landgericht Göttingen: Dort muss sich ein 46-Jähriger verantworten.
Eine 50-jährige Frau aus Bad Lauterberg wurde nun vom Landgericht Göttingen verurteilt. Sie soll dauerhaft in die Psychiatrie. (Archivfoto) © Swen Pförtner/dpa

Eine Frau (50) aus dem Kreis Göttingen attackiert plötzlich ihre Nachbarinnen. Das Landgericht will sie dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen.

Göttingen/Bad Lauterberg – Eine 50-jährige Frau aus Bad Lauterberg, die schon einmal 2021 wegen eines folgenschweren Vorfalls mit tödlichen Folgen vor Gericht stand, soll nach zwei weiteren Vorfällen nun dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden. Das hat das Landgericht Göttingen am Ende eines neuen Prozesses entschieden.

Die 50-Jährige hatte im vergangenen Oktober innerhalb von wenigen Tagen zwei Nachbarinnen attackiert, beide Male völlig unvermittelt und ohne erkennbaren Anlass. Nach Überzeugung des Gerichts war sie bei beiden Taten aufgrund einer krankhaften seelischen Störung schuldunfähig.

Frau aus Bad Lauterberg: Plötzliche Gewaltattacken auf Nachbarinnen - Nun soll sie in die Psychiatrie

Solange die Krankheit nicht erfolgreich behandelt sei, stelle sie eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Deshalb sei eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie erforderlich.

Die 50-Jährige war nach den beiden Gewaltattacken einstweilig im Maßregelvollzugszentrum Moringen untergebracht worden. Bei dem ersten Vorfall hatte sie eine Nachbarin in deren Wohnung aufgesucht. Plötzlich habe sie dieser zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, ohne dass hierfür irgendein Motiv erkennbar gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter.

Fünf Tage später folgte die nächste Attacke. Als die Nachbarin aus der gegenüberliegenden Wohnung gerade ihre Wohnungstür aufschließen wollte, trat plötzlich die 50-Jährige ins Treppenhaus und schlug dieser von hinten mit einem Holzstock auf den Kopf.

Lauterbergerin (50) soll dauerhaft in die Psychiatrie: Sie schlug mit den Fäusten auf ihre Nachbarin ein

Anschließend schlug sie der Nachbarin noch mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht und gegen den Körper und riss ihr ein handtellergroßes Haarbüschel heraus. Diese war dann aus dem Haus geflüchtet und hatte die Polizei gerufen.

Neben den körperlichen Verletzungen – unter anderem eine Schädelprellung und Kratzwunden – habe die Nachbarin auch erhebliche psychische Folgen erlitten, sagte der Richter. Die Frau sei durch das Gewalterlebnis so traumatisiert, dass sie das Haus nicht mehr habe betreten können und aus ihrer Wohnung ausgezogen sei. Sie sei längere Zeit nicht mehr arbeitsfähig gewesen und habe ihre Tätigkeit als Fitnesstrainerin aufgegeben.

Die 50-jährige hatte damals gegenüber der Polizei erklärt, dass sie vom Luftschutzkommando Berlin den Auftrag habe, das Haus zu räumen. Schon vor diesen beiden Vorfällen sei sie durch eine Vielzahl von obskuren Mitteilungen und Anzeigen aufgefallen, die nur durch Wahnerleben erklärbar seien, sagte der Vorsitzende Richter.

Psychiatrisches Gutachten: 50-Jährige leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie

So wollte sie beispielsweise Stimmen in einer Garage gehört und Brandgeruch bemerkt haben. Ein Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen ergab, dass die 50-Jährige an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leidet.

Die 50-Jährige war bereits 2018 im Zusammenhang mit einem folgenschweren Unfall aufgefallen. Damals hatte sie eine 58-jährige Nachbarin, die mit dem Fahrrad vom Einkaufen kam, mit dem Auto erfasst und anschließend mehrfach überrollt. Die Nachbarin war bei dem Unfall so schwer verletzt worden, dass sie zu einem Pflegefall wurde und zwei Jahre später nach langem Siechtum verstarb.

Zeugen hatten damals geschildert, dass sich die Unfallverursacherin sehr merkwürdig verhalten habe. So hatte die 50-Jährige die Nachbarin noch drei Meter mitgeschleift, bis der Wagen zum Stehen kam. Die 50-Jährige war bereits nach diesem Vorfall für einige Zeit im Maßregelvollzugszentrum in Moringen untergebracht worden.

Radfahrerin mit dem Auto überfahren: 50-Jährige stand bereits wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Nach vier Wochen hob die damals zuständige Kammer des Landgerichts den Unterbringungsbefehl wieder auf. Das Gericht hatte damals zwei psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Ein Sachverständiger war der Auffassung, dass die 50-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sei.

Der zweite Gutachter war dagegen der Ansicht, dass die psychische Erkrankung keinen Einfluss auf ihre Schuldfähigkeit gehabt habe. Ihre Wahnvorstellungen kreisten vor allem um ihren Ex-Mann, die Nachbarin sei darin nicht einbezogen gewesen.

Das Gericht folgte diesem Gutachter und verurteilte die 50-Jährige wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Heidi Niemann)

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