Professorin kassierte Zulage über Jahre doppelt: Rückzahlung
Eine pensionierte Universitätsprofessorin, die knapp zehn Jahre lang eine Zulage doppelt kassiert hatte, muss einen Großteil des Betrages in Höhe von rund 19.000 Euro zurückzahlen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschieden. Das Gericht wies damit einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein gleich lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ab, so dass dieses jetzt rechtskräftig ist (Aktenzeichen 5 LA 139/14).
Nach Ansicht des OVG-Senats ist die Rückforderung in Höhe von 13.000 Euro nicht zu beanstanden. Die Klägerin habe nach ihrem Eintritt in den Ruhestand aufgrund eines Behördenfehlers jahrelang monatlich zweimal einen Unfallausgleich für zwei Dienstunfälle erhalten, obwohl ihr jeweils nur eine einmalige Zahlung zugestanden habe. Dies hätte die Professorin ohne weiteres erkennen können. Weil die Behörde den Fehler erst nach neun Jahre und sieben Monaten bemerkt hatte, sei es angemessen, dass die Professorin nur 70 Prozent des überzahlten Betrages zurückzahlen müsse.
Persönliches Schreiben
Die Professorin hatte in einem persönlich verfassten Schreiben ihren Antrag damit begründet, dass ihr das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen „völlig unverständlich“ und dieses „auch normalen Steuerzahlern nicht vermittelbar“ sei. Das Urteil könne Behördenmitarbeitern geradezu als „Freibrief für weitere Fehler“ dienen. Der Vorwurf, dass sie grob fahrlässig gehandelt habe, sei eine „bösartige und falsche Unterstellung“. Sie habe „keine Ahnung von der Doppelzahlung“ gehabt. (pid)
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