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Prozess um gefährliche Körperverletzung: Angeklagter fällt erneut durch Gewalt auf

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Von: Heidi Niemann

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Der Eingang zum Landgericht Göttingen.
Im Prozess um eine Gewaltattacke auf einen 76-jährigen Rentner in Göttingen gab es neue Details zu dem Angeklagten. (Symbolbild) © Bernd Schlegel

Prozess am Göttinger Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung nach Angriff auf 76-jährigen Rentner: Neue Details über den Angeklagten.

Göttingen – Der Angriff kam völlig überraschend: Ohne erkennbaren Anlass soll ein 38-jähriger Mann aus Göttingen im vergangenen April an einem Kleingartengelände auf einen 76-jährigen Rentner zugelaufen sein und diesen mit der Faust zu Boden geschlagen haben.

Offenbar war dies nicht der erste Gewaltausbruch des 38-Jährigen. Dies wurde in dem Prozess vor dem Göttinger Landgericht deutlich, wo sich der 38-Jährige derzeit wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung verantworten muss. Am jüngsten Verhandlungstag wurden unter anderem Auszüge aus dem Bundeszentralregister verlesen.

Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung: Angeklagter war schon in der Vergangenheit gewaltbereit

Aus den Einträgen geht hervor, dass der Angeklagte schon seit mehr als 20 Jahren immer wieder durch Gewaltdelikte aufgefallen ist und auch mehrfach in der Psychiatrie untergebracht war.

Das erste Strafverfahren datiert aus dem Jahr 2001. In einem Urteil des damals für ihn zuständigen Amtsgerichts Meppen aus dem Jahr 2004 heißt es, dass der Angeklagte nach dem Konsum von großen Mengen Alkohol zu unkontrollierten Aggressionsausbrüchen neige.

as Gericht stellte bei ihm zwar „Ansätze zur Besserung“ fest, warnte aber zugleich davor, dass bei weiteren Straftaten die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie drohe. So kam es dann auch.

Hohe Gewaltbereitschaft: Angeklagter war bereits mehrfach in der Psychiatrie

Im Oktober 2017 wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt. Ein Gutachter war damals zu dem Schluss gekommen, dass seine organische Persönlichkeitsstörung zwar weiter bestehen bleibe und der Angeklagte auch weiterhin eine Neigung zum Konsum von Rauschmitteln habe.

Allerdings hätten sich seine Verhaltensstörungen während seiner Unterbringung in einem offenen psychiatrischen Wohnhaus gebessert. Es habe In den letzten Jahren keine aggressiven Vorfälle gegeben.

Gutachter: Verhaltensstörung des Angeklagten habe sich gebessert

Im April 2022 kam es jedoch erneut zu einer plötzlichen Gewaltattacke gegen den Rentner in Göttingen, und wieder war Alkohol im Spiel.

Ein Alkoholtest nach dem Vorfall ergab einen Wert von 2,1 Promille. Bei dem Opfer stellten die Ärzte später fest, dass er eine beidseitige Hirnblutung hatte, die eine sofortige Operation in der Neurochirurgie erforderte.

Der Prozess gegen den 38-Jährigen wird Mitte Februar fortgesetzt.  (pid)

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