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Prozess um Drohangriff mit Eisenstange und Vorschlaghammer

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Von: Heidi Niemann

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Der Eingang zum Landgericht Göttingen: Dort muss sich ein Quartett verantworten.
Der Eingang zum Landgericht Göttingen: Dort muss sich ein Quartett verantworten. © Thomas Kopietz

Ein Quartett muss sich vor dem Landgericht Göttingen wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dabei waren offenbar eine Eisenstange und ein Vorschlaghammer im Spiel.

Göttingen – Gleich drei Mitarbeiter einer Familie müssen sich gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten wegen eines gewalttätigen Vorfalls auf einem Firmengelände in der Göttinger Weststadt vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Angeklagt sind der 52 Jahre alte Chef eines Gebrauchtwagenhandels, dessen 32 und 34 Jahre alte Söhne sowie ein 38-jähriger Mann aus Kassel.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Männern unter anderem besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Sie sollen im Juni 2020 einen Pkw-Fahrer aus Litauen attackiert und mit einem Vorschlaghammer und einer Eisenstange bedroht haben.

Weitere Vorwürfe

Außerdem sollen sie aus dessen BMW die Autoschlüssel, eine Geldbörse mit 3000 Euro und Papieren sowie mehrere Mobiltelefone entnommen und mit einer Stange auf die Handys eingeschlagen haben.

Der 32-Jährige ist auch wegen einer weiteren Gewaltattacke angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mehrfach vorbestraften Angeklagten vor, im Oktober 2022 einem Besucher eines Eiscafés in der Göttinger Fußgängerzone unvermittelt mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser eine Gesichtsprellung erlitten habe.

Zweiter Prozess in diesem Jahr für 32-Jährigen

Für den 32-jährigen Gebrauchtwagenhändler ist es der zweite Prozess in diesem Jahr. Erst im Februar hatte er sich wegen mehrerer Betrugsdelikte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Göttinger Landgerichts verantworten müssen. Die Richter verurteilten ihn wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren.

Außerdem verhängten sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Subventionsbetruges, weil er 2020 unrechtmäßig Corona-Soforthilfen kassiert haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu dem jetzt vor Gericht verhandelten Vorfall war es gekommen, als der Pkw-Fahrer aus Litauen mit seinem Sohn in einem BMW auf den Hof der Autofirma gefahren war. Dort soll der 32-Jährige ihm zugerufen haben, dass er mit ihm reden wolle. Der 32-Jährige soll dann von dem Litauer 15 000 Euro Schadensersatz gefordert haben, weil dieser dafür verantwortlich sei, dass einige Wochen zuvor die Polizei einen Pkw vom Hof geholt habe. Ersatzweise würden sie seinen BMW einbehalten.

Überwachungskamera nahm Geschehen auf

Als der Litauer dies ablehnte, soll der 32-Jährige ihn geschubst und versucht haben, mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, woraufhin sich der Litauer kraftvoll zur Wehr setzte. Alles ist relativ gut dokumentiert, da eine Überwachungskamera eines anderen Betriebes das Geschehen auf dem Gelände aufgenommen hatte. (Heidi Niemann)

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