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Prozess um lebensbedrohliche Gewaltattacke: 76-Jähriger erleidet beidseitige Hirnblutung

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Von: Heidi Niemann

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Der Eingang zum Landgericht Göttingen.
In dem Prozess um eine Gewaltattacke auf einen 76-Jährigen sagte nun das Opfer vor dem Landgericht Göttingen aus. (Symbolbild) © Bernd Schlegel

Der Prozess um eine lebensbedrohliche Gewaltattacke auf einen 76-jährigen Rentner geht vor dem Landgericht Göttingen weiter. Opfer schildert Attacke.

Göttingen – „Der hat gleich losgeschlagen, er hat gar nichts gesagt.“ Der 76-jährige Rentner ist immer noch geschockt über das, was ihm im vergangenen April passiert ist.

Er hatte zusammen mit seiner Frau in seinem Kleingarten im Bereich „An der Masch“ in Göttingen gewerkelt und wollte dann wie immer auf dem Rückweg die Hundekot-Tüte in einer Mülltonne entsorgen.

Auf dem Heimweg: 76-Jähriger wird in Göttingen brutal attackiert

Als er aus dem Auto ausstieg, kam plötzlich ein Mann auf ihn zugerannt und schlug ihm mit der Faust gegen den Kopf. Was dann passierte, kann er nicht sagen.

„Ich bin gleich umgefallen, und dann war‘s vorbei“, sagte der Rentner bei seiner Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Göttingen. Dort sah er erstmals den Mann wieder, der ihn damals niedergeschlagen und malträtiert haben soll.

Der 38-Jährige muss sich in dem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung verantworten.

Ich bin gleich umgefallen und dann war‘s vorbei.

76-jähriger Rentner aus Göttingen

Laut Anklage soll er sich nach der Gewaltattacke gegen den Rentner auch noch gegen mehrere Polizeibeamte zur Wehr gesetzt und diese beschimpft und bedroht haben.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, welche Erwartung er an das Gerichtsverfahren habe, sagte der 76-Jährige: „Das sowas nicht wieder vorkommt.“

Prozess um Gewaltattacke auf Rentner: Angeklagter leidet unter krankhaft seelischer Störung

Der Angeklagte sollte zur Rechenschaft gezogen werden. Auch seine Frau möchte, dass der 38-jährige Angeklagte bestraft wird. „Es gibt kein Recht, einen Menschen zu schlagen.“

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft leidet der Angeklagte an einer krankhaften seelischen Störung. Da er aufgrund seiner Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich sei, strebt die Anklagebehörde eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. (pid)

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