Prozess um Körperverletzung im Amt: Polizist wird freigesprochen

Der Fall hat für Aufsehen gesorgt: Ein Polizist musste sich wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht Göttingen verantworten. Er wurde am Montag freigesprochen.
Göttingen - Von dem Vorwurf der Körperverletzung im Amt ist ein Polizist am Montag am Amtsgericht Göttingen freigesprochen worden. Das sagte ein Gerichtssprecher.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann in der Anklage vorgeworfen, bei einer Kontrolle eines inzwischen 30-Jährigen im Juli 2021 in Göttingen unverhältnismäßige Gewalt angewandt zu haben. Auch aufgrund von Videoaufnahmen im Internet hatte der Fall größeres Aufsehen erregt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 37 Cs 36/22).
Mann war zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert
Nach Auskunft des Sprechers sagte der Richter, der involvierte Mann sei zum Zeitpunkt des Vorfalls alkoholisiert gewesen und habe Streit gesucht. Er habe sich den Anweisungen der Polizei widersetzt und sich massiv gewehrt. Der Polizist sei zeitweise in einer Notwehrlage gewesen.
Zwei spätere Schläge des Polizisten gegen den Mann seien nicht angemessen gewesen. Der Polizist habe aber aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken gehandelt, sagte der Richter laut dem Sprecher.
Vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte gesagt, er habe sich mehr Rückhalt aus der Gesellschaft und von der Polizei gewünscht, berichtete der Gerichtssprecher. In den Medien sei er vorverurteilt worden, sagte demnach der 33-Jährige.
Staatsanwaltschaft forderte Verwarnung mit Strafvorbehalt
Die Staatsanwaltschaft sprach sich dem Sprecher zufolge im Plädoyer für eine Verwarnung mit Strafvorbehalt des Angeklagten aus. Umgangssprachlich handelt es sich um eine Geldstrafe auf Bewährung.
Der 30-Jährige war Nebenkläger. Die Nebenklage hatte wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung für den Polizisten gefordert, wie der Gerichtssprecher mitteilte.
Verteidigung beantragte Freispruch
Die Verteidigung verlangte in ihrem Plädoyer mit Verweis auf eine Notwehr einen Freispruch. (Bernd Schlegel, mit dpa)