Prozessauftakt in Göttingen: Florierender Handel mit Drogen

Großes Polizeiaufgebot beim Prozessauftakt in Göttingen: Dort läuft ein Verfahren um einen im großen Stil aufgezogenen Drogenhandel.
Göttingen/Duderstadt – Begleitet von einem großen Polizeiaufgebot hat in dieser Woche vor dem Landgericht Göttingen ein Prozess um einen offenbar in großem Stil aufgezogenen Drogenhandel im Raum Duderstadt begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft unter anderem einem bereits einschlägig vorbestraften 27-Jährigen vor, ab September 2020 mehrfach unerlaubt mit einer nicht geringen Menge Marihuana Handel getrieben zu haben. Die Polizei hatte den Angeklagten im Februar 2021 festgenommen, als dieser gemeinsam mit einem 26-jährigen Mitangeklagten auf der Rückfahrt von einer Drogenbeschaffungstour auf der Autobahn 38 bei Leinefelde/Worbis unterwegs war.
Mehr als 1,1 Kilo Marihuana und fast 1,4 Kilo Haschisch in Auto
Die Fahnder entdeckten damals in dem Pkw mehr als 1,1 Kilo Marihuana und fast 1,4 Kilo Haschisch. Anschließend stellten sie bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Duderstadt noch weitere 1100 Gramm Marihuana und 41 Gramm Kokain sicher.
Einige Tage zuvor sollen die beiden Angeklagten außerdem in der Groner Landstraße 9 in Göttingen einem Abnehmer 500 Gramm Marihuana für 2500 Euro verkauft haben. Das Amtsgericht Duderstadt hatte den 27-Jährigen wegen dieser Taten im Oktober 2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Berufung gegen Urteil
Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Der 26-jährige Mitangeklagte hatte zuvor in einem gesonderten Prozess eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil er vor dem Duderstädter Amtsgericht als Kronzeuge ausgesagt und dabei auch den 27-Jährigen belastet hatte, war er damals ins Schutzprogramm des Landeskriminalamtes aufgenommen worden.
Dies war auch der Grund für die besonderen Sicherheitsvorkehrungen, die zum Start des jetzigen Prozesses vor dem Landgericht Göttingen getroffen wurden. Die Polizisten sollten den 26-Jährigen schützen, dieser erschien allerdings nicht zur Verhandlung. Der Vorsitzende Richter teilte mit, dass der Mitangeklagte ausweislich eines Attestes aufgrund einer psychischen Erkrankung Anfang März in stationäre Behandlung gekommen und derzeit verhandlungsunfähig sei. Das Gericht beschloss daraufhin, das Verfahren gegen den einstigen Kronzeugen abzutrennen.
24-Jähriger steht ebenfalls vor Gericht
Somit muss sich in diesem Prozess neben dem 27-jährigen Hauptangeklagten nur noch ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Göttingen als Mitangeklagter verantworten. Dieser ist wegen Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt. Die Polizei hatte damals auch bei ihm eine Durchsuchung vorgenommen und dabei knapp 70 Gramm Marihuana sichergestellt.
Der 24-Jährige erklärte zum Prozessauftakt, dass er die Drogen ausschließlich zum Eigenkonsum besessen habe. Auslöser für seine Drogensucht sei eine traumatische Erfahrung gewesen:
Verständigungsgespräch zu Beginn
Zum Prozessbeginn wurde auf Anregung seines Verteidigers die öffentliche Verhandlung für ein Verständigungsgespräch unterbrochen, um Möglichkeiten einer verfahrensabkürzenden Verständigung auszuloten. (Heidi Niemann)