1. Startseite
  2. Lokales
  3. Göttingen
  4. Göttingen

„Reichsbürgerin“ klagt erfolglos: Schornsteinfeger darf seine Arbeit machen

Erstellt:

Von: Heidi Niemann

Kommentare

Ein Schornsteinfeger darf seine Arbeit machen und die Heizanlage überprüfen. Dagegen hatte eine „Reichsbürgerin“ aus dem Südharz geklagt – ohne Erfolg.

Göttingen – Eine bekennende „Reichsbürgerin“ aus dem Südharz muss es zulassen, dass ein Schornsteinfeger in ihrem Haus die Heizanlage und den Schornstein überprüft. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Das Gericht lehnte damit ihren Antrag auf aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen einen vom Landkreis Göttingen erlassenen Feuerstättenbescheid ab.

Bei Prüfung erweise sich der Bescheid als rechtmäßig, heißt es in dem Beschluss. Das private Interesse, von der Vollstreckung aus dem Bescheid verschont zu werden, müsse hinter dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Pflichten des Eigentümers zur regelmäßigen fachkundigen Überprüfung von Feuerstätten zurücktreten (AZ 1 B 284/22).

Die Klägerin sei als Grundstückseigentümerin verpflichtet, fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen.

Verwaltungsgericht Göttingen: Schornsteinfegergesetz regelt die Rechtslage

Geregelt ist dies im Schornsteinfegerhandwerksgesetz. Danach melden die Bezirksschornsteinfeger unverzüglich der zuständigen Behörde, wenn die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten nicht fristgerecht nachgewiesen ist.

Die Behörde setzt sodann die vorzunehmenden Arbeiten fest und droht gegebenenfalls bei Nichtgeschehen die Ersatzvornahme an. Eben dieser Fall liege hier vor, befand das Gericht. In dem Beschluss heißt es, dass sich die Grundstückseigentümerin in ihrer Stellungnahme „im Jargon der Reichsbürgerszene auf allgemeine Vorwürfe gegenüber der Behörde beschränkt“.

Sie habe zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Es sei aber nicht einsichtig, warum diese sie von der Vereinbarung eines Termins mit dem Schornsteinfeger hätte abhalten sollen.

Verwaltungsgericht Göttingen: Klägerin überzieht Behörden mit Klagen

Die Antragstellerin überzieht bereits seit Jahren die Behörden mit Klagen. 2015 kam es zu einem aufsehenerregenden Vorfall: Damals hatten der Bezirksschornsteinfeger und ein Vertreter des Kreises die Polizei um Amtshilfe gebeten, weil die Hausbesitzerin mehrfach eine Überprüfung ihrer Heizung verweigert hatte.

Kurz nachdem die Behördenvertreter das Haus betraten, um die vorgeschriebene Feuerstättenschau vornehmen zu können, spritzte eine Tochter der bekennenden „Reichsbürgerin“ einem Polizisten Sanitärreiniger ins Gesicht.

Verwaltungsgericht Göttingen: Dort blieb die Klage gegen die Zwangsgelder ohne Erfolg.
Verwaltungsgericht Göttingen: Dort klagte die „Reichsbürgerin“ erfolglos. (Symbolbild) © Bernd Schlegel

Der Beamte erlitt dadurch so schwere Verätzungen an den Augen, dass er stationär in die Augenklinik des Uni-Klinikums aufgenommen werden musste und zwei Wochen lang dienstunfähig war.

Das Amtsgericht Herzberg verurteilte die Tochter wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, sprach die Mutter aber frei. Dagegen legte die Tochter Berufung ein. Das Landgericht Göttingen verurteilte sie in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Ein Psychiater hatte damals im ersten Prozess in Herzberg erklärt, dass bei der Mutter eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliege. Diese habe seit mehr als 15 Jahren eine Art wahnhafter Überzeugung entwickelt. Ihr ganzes Alltagsleben sei von Misstrauen und Verschwörungsgedanken geprägt. (Heidi Niemann)

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion