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Nach Säureangriff: Bewährungsstrafe für Tochter von Reichsbürgerin

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Das Landgericht Göttingen hat die Tochter einer bekennenden Reichsbürgerin wegen eines Säureangriffs auf einen Polizisten verurteilt.
Das Landgericht Göttingen hat die Tochter einer bekennenden Reichsbürgerin wegen eines Säureangriffs auf einen Polizisten verurteilt. © Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Landgericht Göttingen hat am Dienstag die Tochter einer bekennenden Reichsbürgerin aus Barbis im Südharz wegen eines Säureangriffs auf einen Polizisten verurteilt.

Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung aus. Als Bewährungsauflage muss die 31-jährige Angeklagte dem Polizisten ein Schmerzensgeld von 3500 Euro zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Nach Überzeugung der Kammer hat sich die 31-Jährige unter anderem der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht. Sie habe im Juni 2015 im Wohnhaus der Mutter dem Polizisten Sanitärreiniger ins Gesicht gespritzt, so dass dieser schwere Verätzungen an den Augen erlitt. Anschließend habe sie massiv Widerstand geleistet und sich „wie von Sinnen“ gegen ihre Fixierung gewehrt.

Es war bereits der zweite Prozess zu dem Fall. Beim ersten Prozess im Oktober 2017 hatte das Amtsgericht Herzberg die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die damals mitangeklagte Mutter, die seit Jahren die Behörden mit Klagen überzieht, wurde dagegen freigesprochen. Die Tochter hatte dann gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Die Berufungskammer des Landgerichts folgte am Ende der mehrtägigen Verhandlung im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Freispruch plädiert.

Zu dem Angriff auf den Polizisten war es gekommen, nachdem die heute 70 Jahre alte Mutter mehrfach eine Überprüfung ihrer Heizungsanlage verweigert hatte. Der Bezirksschornsteinfeger und ein Vertreter des Landkreises hatten die Polizei um Amtshilfe gebeten, um die vorgeschriebene Feuerstättenschau vornehmen zu können. Kurz nachdem sie das Haus betraten, spritzte die 31-jährige Tochter von einem Treppenabsatz aus dem Polizisten den Sanitärreiniger von oben ins Gesicht. Der Beamte erlitt so schwere Verätzungen an den Augen, dass er stationär in die Augenklinik des Göttinger Uni-Klinikums aufgenommen werden musste und zwei Wochen lang dienstunfähig war.

Die 31-Jährige reagierte wie schon im ersten Prozess betont schnippisch und bezeichnete die Ausführungen als „Märchenstunde“. Bis zuletzt kam ihr kein Wort des Bedauerns oder der Reue über die Lippen.

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