Stadt Göttingen weist auf Regelung hin
Scharfe Maskenpflicht auch im Neuen Rathaus
Das Neue Rathaus in Göttingen: In diesem und allen anderen Verwaltungsstellen der Stadt gilt ab 25. Januar die verschärfte Maskenpflicht.
© Archivfoto: Bernd Schlegel
Die von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung der Maskenpflicht gilt ab Montag, 25. Januar, auch im Neuen Rathaus sowie allen weiteren Verwaltungsstandorten der Stadt Göttingen.
Göttingen – Damit ist beim Betreten der Gebäude das Tragen einer medizinischen Maske – also einer OP-Maske oder FFP2-Maske – Pflicht. Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen hatten sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns und eine Verschärfung der Corona-Regeln zur Bekämpfung der Pandemie geeinigt.
Im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften muss demnach künftig eine medizinische Maske getragen werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff ist dann nicht mehr ausreichend. (Bernd Schlegel)