Schon 66 Verhandlungstage: Zäher Prozess um Heroinhandel
Göttingen. Ein ungewöhnlich langer, zäher und aufwändiger Prozess beschäftigt das Landgericht Göttingen. Seit genau eineinhalb Jahren verhandelt die erste große Strafkammer gegen einen 48-jährigen Mann aus Bulgarien.
Der Angeklagte soll Drahtzieher eines Heroinschmuggels gewesen sein, der im Herbst 2011 aufgeflogen war.Die Polizei hatte damals am Kaufpark in Göttingen die Übergabe von vier Kilo Heroin vereitelt, die ein Kurier von Bulgarien nach Deutschland geschmuggelt hatte. Bereits vor drei Jahren hat das Landgericht den aus Bulgarien stammenden Fahrer und zwei weitere Mittäter aus Litauen zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Hintermann tritt dagegen auf der Stelle: Auch nach 66 Verhandlungstagen ist kein Ende in Sicht.
Die Polizei hatte von dem Drogentransport unter anderem durch abgehörte Telefonate erfahren und bei der geplanten Übergabe in Göttingen zugegriffen. Die drei Mittäter hatten vor Gericht die Anklagevorwürfe weitgehend eingeräumt.
Im Zuge weiterer Ermittlungen stießen bulgarische Fahnder schließlich auf den 48-jährigen. Nach seiner Verhaftung wurde er im Juli 2013 nach Deutschland ausgeliefert, seitdem sitzt er hier in Untersuchungshaft. Zu Beginn des Prozesses hat das Gericht mehrere Zeugen aus Bulgarien vernommen, unter ihnen ein Sohn sowie die frühere Ehefrau und ein Nachbar des Angeklagten. Ein Ermittler der bulgarischen Polizei wurde unter anderem dazu befragt, warum die dortigen Fahnder überzeugt sind, dass die Stimme auf den abgehörten Telefonaten dem Angeklagten zuzuordnen ist. Anträge der Verteidigung, auch einen früheren Minister sowie bulgarische Staatsanwälte und Richter zu vernehmen, lehnte die Kammer dagegen ab.
In den vergangenen Monaten haben die Verteidiger – zwei Rechtsanwälte aus Frankfurt und Potsdam sowie eine Anwältin aus Bulgarien – eine Vielzahl an Beweis- und Befangenheitsanträgen gestellt. Ungewöhnlich an dem Prozess ist auch, dass zwei Dolmetscherinnen im Einsatz sind: Eine hat das Gericht bestellt, die andere arbeitet im Auftrag der Verteidigung.
Zwischendrin schien ein Ende des Prozesses in Sicht zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat bereits zweimal ihr Plädoyer abgehalten und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Beide Male musste das Gericht jedoch aufgrund neuer Anträge der Verteidigung wieder in die Beweisaufnahme eintreten. Jetzt hat die Kammer angekündigt, dass sie zur Förderung des Verfahrens Fristen setzen will, innerhalb derer Beweisanträge gestellt werden können. Die Verteidiger reagierten darauf mit einer 158-seitigen Stellungnahme. Das Gericht hat vorsorglich zahlreiche weitere Termine angesetzt.