Schrittweise Anhebung statt Kostenexplosion beim Parken in Göttingen

Die Parkgebühren in Göttingen sollen deutlich angehoben werden, aber nicht so stark wie ursprünglich geplant. Abschließend muss der Rat darüber entscheiden.
Göttingen – Das Plus bei den Parkgebühren in Göttingen sollen zum 1. Juli nun doch deutlich moderater als ursprünglich geplant ausfallen. Dafür hat sich das Haushaltsbündnis aus SPD, CDU und FDP ausgesprochen.
Abschließend muss der Rat in seiner Sitzung am Freitag, 17. Februar, darüber entscheiden.
Doch keine Kostenexplosion beim Parken in Göttingen
An den ursprünglich geplanten Erhöhungen hatte es erhebliche Kritik gegeben (wir berichteten). Und so sehen die Pläne konkret aus.
Parkzone I: Innenstadt und citynahe Bereiche
Die Parkzone I umfasst die Innenstadt und die Bereiche darum. In einem ersten Schritt soll das Parken von aktuell 1,50 Euro pro Stunde auf 1,90 Euro ansteigen – plus 27 Prozent. 2025 ist dann noch einmal eine Erhöhung auf 2,40 Euro je Stunde vorgesehen.
Nach den ursprünglichen Plänen sollte die Gebühr sofort auf 2,70 Euro je Stunde steigen. Da viele Kunden, die Geschäfte in der Innenstadt besuchen wollen, diese Parkplätze nutzen, wäre die drastische Erhöhung vermutlich für den Einzelhandel problematisch gewesen.
Parkzone II im übrigen Stadtgebiet
In der Göttinger Parkzone II sind die übrigen Bereiche außerhalb der City zusammengefasst. Dort werden derzeit 70 Cent pro Stunde fürs Parken verlangt. Dieser Betrag soll zunächst auf einen Euro je Stunde angehoben werden – plus 43 Prozent.
Für 2025 ist vorgesehen, dass die Parkgebühr dann noch einmal auf dann 1,20 Euro je Stunde steigt. Ursprünglich sollte der Betrag sofort auf 1,10 Euro angehoben werden.
Bevor aber die Erhöhungen in Kraft treten können, müssen nach dem Beschluss des Rates die Parkscheinautomaten und die App für das Bezahlen der Parkgebühren per Smartphone umgestellt werden. Zudem soll eine weitere Erhöhung der Parkgebühren bis zum Ende aktuellen Ratsperiode im Jahr 2026 ausgeschlossen sein.
Vergünstigung für E-Fahrzeuge fällt weg
Für eine Gruppe von Autofahrern gibt es eine deutliche Verschlechterung: Bislang müssen Besitzer von Elektro-Autos mit „E“ im Kennzeichen nicht bezahlen und parken auf den städtischen Parkplätzen gratis. Damit ist es künftig vorbei. Zum Wegfall der „E-Vergünstigung“ heißt es in der Vorlage: „Die Parkgebühren gelten für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig vom Antrieb.“ Ursprünglich sollte die Regelung bis Ende 2024 verlängert werden.
Bei den Anwohner-Parkausweisen gibt es ebenfalls eine mehrstufige Anhebung bis 2028. Derzeit kostet ein Jahresausweis 30,70 Euro. Dieser Preis soll im ersten Schritt auf 90 Euro jährlich steigen – 2028 soll er dann bei 180 Euro pro Jahr liegen. Ursprünglich sollte dieser Betrag sofort auf 211 Euro steigen.
Neu ist eine soziale Komponente. Empfänger von Sozialleistungen sollen in der Regel 50 Prozent Rabatt auf die Anwohner-Parkausweise bekommen. (Bernd Schlegel)