Stadt Northeim scheitert mit Verfahren gegen Möbelmarkt in Göttingen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat grünes Licht für geplanten Möbelmarkt an der A7 gegeben.
Göttingen / Northeim / Lüneburg – Die Stadt Northeim ist mit ihrem Versuch gescheitert, vor Gericht die Ansiedlung eines Möbelmarktes auf dem Gebiet der Stadt Göttingen zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einen Normenkontrollantrag der Kommune gegen den entsprechenden Bebauungsplan der Stadt Göttingen abgelehnt.
Die Stadt Göttingen will mit dem Bebauungsplan die Ansiedlung eines Porta-Möbelmarktes westlich der Autobahn 7 in unmittelbarer Nähe zur Ausfahrt Göttingen ermöglichen. Die Stadt Northeim hatte ihren Normenkontrollantrag unter anderem damit begründet, dass dadurch die Existenz des einzigen Möbelanbieters in Northeim bedroht sein würde. Der 1. OVG-Senat sah jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Northeimer Möbelhaus durch den neuen Anbieter auf dem Gebiet der Stadt Göttingen vom Markt verdrängt werde, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit (Aktenzeichen 1 KN 55/20).
Der Bebauungsplan der Stadt Göttingen sieht für ein Gebiet nahe der Kreuzung der Autobahn 7 und der Bundesstraße 3 ein Sondergebiet „Einzelhandel Möbel“ vor. Der dort geplante Möbelmarkt der Firma Porta soll eine Verkaufsfläche von 25 000 Quadratmetern haben. Auf zehn Prozent der Fläche (2500 Quadratmeter) sollen auch zentrenrelevante Sortimente wie beispielsweise Haushaltswaren, Heimtextilien und Elektrokleingeräte verkauft werden dürfen.
Sowohl in der Verwaltung als auch im Rat von Northeim stieß dieses Vorhaben auf heftige Kritik. Der Rat sprach sich in einer Stellungnahme einstimmig gegen den Bebauungsplan aus. In ihrem Normenkontrollantrag machte die Kommune geltend, dass durch die geplante Ansiedlung der einzige Möbelanbieter in Northeim, das Möbelhaus Bäucke, in seiner Existenz bedroht würde, da der Porta-Möbelmarkt eine deutlich größere Verkaufsfläche hätte und sich aufgrund der unmittelbaren Nähe zur A 7 in einer verkehrlich günstigen Lage befände.
Außerdem sah sich die Stadt Northeim in der Wahrnehmung ihrer durch das Raumordnungsrecht zugewiesenen Funktion als Mittelzentrum beeinträchtigt. Sie müsse sie auch Angebote zur Deckung des gehobenen Bedarfs vorhalten. Dies würde durch die Ansiedlung eines Möbelmarktes dieser Größenordnung in Göttingen gefährdet.
Die Lüneburger Richter sahen diese Gefahr nicht. Sie verwiesen auf die von den Beteiligten eingeholten Gutachten. Daraus ergäben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das einzige in Northeim ansässige Möbelhaus vom Markt verdrängt werde. Von dem geplanten Möbelmarkt gingen voraussichtlich auch keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Göttinger Stadtzentrums aus. Soweit dem neuen Möbelanbieter gestattet werde, auch zentrenrelevante Sortimente in größerem Umfang anzubieten, sei dies nach den Regelungen des Raumordnungsrechts ausnahmsweise möglich.
Das OVG ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Die Stadt Northeim hat aber noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. (Heidi Niemann)