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Strafbefehl gegen Göttinger Anwalt wegen Volksverhetzung

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Von: Heidi Niemann

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Gerichtsgebäude in Göttingen: Schild vor dem Amtsgericht am Maschmühlenweg.
Gerichtsgebäude in Göttingen am Maschmühlenweg: Schild vor dem Amtsgericht. © Thomas Kopietz

Göttingen – Der Göttinger Rechtsanwalt und „Querdenker“-Aktivist Reiner Fuellmich hat sich mit seinen Äußerungen erneut ein strafrechtliches Verfahren eingehandelt.

Das Amtsgericht Göttingen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den 64-Jährigen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen. Fuellmich wird vorgeworfen, in einem im Internet verbreiteten Video den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Holocaust in einer Art und Weise öffentlich geleugnet zu haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro, insgesamt 18 000 Euro. Der Strafbefehl sei laut Behördensprecher noch nicht rechtskräftig.

Laut Staatsanwaltschaft sind die beanstandeten Äußerungen in einem Video enthalten, das der Anwalt im Dezember 2021 gepostet habe. Das Video enthalte auch einen Redebeitrag des Göttinger Anwalts, in dem dieser sich zum Holocaust äußere. Er behaupte: „Es war nicht Hitler, der das getan hat, sondern es war das amerikanische Finanzsystem.“

Strafantrag geben Rechtsanwalt: Holocaust-Ursache in Abrede gestellt

Der 64-Jährige stelle damit bewusst in Abrede, dass der Holocaust durch Nationalsozialisten begangen worden sei, und leiste so nationalsozialistischen Bestrebungen Vorschub.

Der Anwalt hatte sich erst 2021 zweimal wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Einmal verurteilte ihn das Gericht wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Euro, also 6000 Euro. Zum Zweiten erhielt er eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Dies ist quasi eine Geldstrafe auf Bewährung: Sollte es innerhalb eines Jahres zu einem erneuten Verstoß kommen, behalte sich das Gericht vor, dem Anwalt eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 200 Euro (3000 Euro) aufzuerlegen.

Strafantrag gegen Rechtsanwalt: Göttinger hat bereits Erfahrungen

In beiden Verfahren ging es um Äußerungen, die Fuellmich im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten getätigt haben soll. In dem ersten Fall soll er im Zusammenhang mit einer Sammelklage gegen die Deutsche Bank mehrere Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main der Rechtsbeugung bezichtigt und ihnen unterstellt haben, dass sie mit dem Vorstand der Deutschen Bank gemeinsame Sache machen.

Im zweiten Fall ging es um eine Äußerung, die Fuellmich in einem Zivilrechtsstreit vor dem Amtsgericht Bielefeld getätigt haben soll. Laut Anklage soll er in einem Schriftsatz geäußert haben, sein Kontrahent – dieser ist ebenfalls als Rechtsanwalt tätig – sei ein „im wahrsten Sinne des Wortes durchgeknallter größenwahnsinniger Querulant trumpähnlicher Qualität“. (Heidi Niemann)

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