Vorwurf der Vetternwirtschaft
Streit um Versetzung einer Lehrerin: Ministerin will Amt behalten
Göttingen/Hannover. Versetzungsanträge von Lehrern sind keine Seltenheit. Der Fall einer Pädagogin aus Göttingen schlägt in der Landespolitik hohe Wellen.
Betroffen ist Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) aus Gillersheim bei Northeim. Wegen einer Prüfungsanweisung aus dem Kultusministerium fordert die Opposition den Rücktritt der Ministerin.
Ohne Erfolg: Trotz anhaltender Forderungen der Opposition lehnt Heiligenstadt weiterhin einen Rücktritt ab. Im Kultusausschuss des niedersächsischen Landtags wies die SPD-Politikerin am Freitag zudem den Vorwurf der Vetternwirtschaft von sich und betonte, dass es letztlich auch gar keine Versetzung gegeben habe. „Ich habe nichts zu verbergen und auch niemanden persönlich begünstigt“, sagte Heiligenstadt in Hannover. Sie betonte zudem, mit der besagten Lehrerin weder verwandt noch persönlich bekannt zu sein.
Vorwürfe der Opposition
Die Opposition wirft Heiligenstadt vor, sich unerlaubterweise für eine erneute Prüfung eines bereits abgelehnten Versetzungsgesuchs eingesetzt zu haben. CDU und FDP fordern deshalb den Rücktritt der Ministerin. Diese und Regierungschef Stephan Weil (SPD) hatten bereits wiederholt erklärt, dass die Weisung nie hätte erfolgen dürfen und sich für den Vorfall entschuldigt. Die Landesschulbehörde hatte die Versetzung der Lehrkraft vom Harz nach Göttingen schließlich abgelehnt.
Laut Heiligenstadt habe es – anders als von CDU und FDP behauptet – keine direkte Weisung gegeben, dass die Lehrerin von einer Oberschule im Harz zum Theodor-Heuss-Gymnasium in Göttingen zu versetzen sei. Es sei jedoch leider eine Formulierung ihrer ehemaligen Büroleiterin von dem zuständigen Referat im Kultusministerium bedauerlicherweise so verstanden gewesen, eine Weisung an die Landesschulbehörde zur Versetzung zu erteilen. Heiligenstadt selbst habe sich auf Anfrage der Büroleiterin für eine erneute Prüfung des Vorgangs ausgesprochen.
Es sei als Fehler zu bezeichnen, dass aus der von ihr befürworteten „ergebnisoffenen Prüfung“ des Versetzungsantrags am Ende eine Weisung geworden sei. „Das ist missverständlich und lag in meinem Verantwortungsbereich“, betonte Heiligenstadt auf Nachfrage. Letztlich sei dies bei aller Aufregung aber „kein Fehler, der ein rechtswidriges Verhalten ausgelöst hat“.
Die erneute Prüfung des Falls und die dann erfolgte Ablehnung des Antrags zeige vielmehr, „wir drücken nichts von oben durch“. Auch Bitten aus Ministerbüros hätten sich im für alle verbindlichen rechtlichen Rahmen zu bewegen. (lni)