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Göttinger Kanzlei warnt vor Trend: Mehr Überwachung im Job

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Von: Bernd Schlegel

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Göttingen. Immer mehr Arbeitgeber versuchen, ihre Mitarbeiter mit technischen Mitteln zu überwachen. Das ist eine Erfahrung der Göttinger Kanzlei Hentschel Rechtsanwälte, die auf Arbeitnehmerrecht spezialisiert ist – dazu Fragen und Antworten.

Mit welchen Möglichkeiten werden Arbeitnehmer verstärkt überwacht?

Immer öfter spielt das Thema Videoüberwachung von Arbeitnehmern eine Rolle. Zunächst wird die Technik dazu eingesetzt, beispielsweise Waren zu sichern. Bei dieser Gelegenheit kommen dann auch Aufnahmen heraus, die dann dazu genutzt werden, Mitarbeiter bei ihrer Arbeit zu überwachen, so die Erfahrung der Rechtsanwälte.

Warum wird die Überwachung angewandt?

Manche Arbeitgeber nutzen die Technik, um sich heimlich ein Bild der Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter zu machen. Die Aufnahmen können dann dazu führen, dass Mitarbeiter abgemahnt oder sogar gekündigt werden.

Ist Videoüberwachung überhaupt erlaubt?

„Nur in ganz engen Grenzen“, sagt Rechtsanwalt Johannes Hentschel. Sie darf nur in bestimmten Fällen genutzt werden, zum Beispiel um eine Straftat aufzuklären oder beim konkreten Verdacht, dass beispielsweise ein Mitarbeiter geklaut hat. Außerdem ist die Überwachung nur zulässig, wenn der Fall nicht anders aufgeklärt werden kann.

Die Göttinger Rechtsanwälte Johannes Hentschel (links) und Najib Asgarzoei.
Die Überwachung von Mitarbeitern ist in Firmen ein Thema: Damit beschäftigten sich beiden Göttinger Rechtsanwälte Johannes Hentschel (links) und Najib Asgarzoei. © Schlegel

Wurden die Arbeitnehmerrechte im Bereich der Überwachung in jüngster Zeit gestärkt?

Ja, das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich ein Urteil veröffentlicht, das den Einsatz von elektronischer Computerüberwachung nur in engen Grenzen zulässt. Im konkreten Fall hatte ein Unternehmer die Nutzung des PC des Mitarbeiter genau protokolliert.

Gibt es auch in Südniedersachsen häufiger Streit um Überwachung am Arbeitsplatz?

Ja, durch den zunehmenden Einsatz von Computersystemen in den Betrieben. „Betriebsräte sollten für alle Systeme, die in den Unternehmen verwendet, Betriebsvereinbarungen abschließen“, rät Hentschel. Darin sollte detailliert geklärt sein, dass die Systeme nicht zur Überwachung der Mitarbeiter und zur Einschätzung der Arbeitsleistung verwendet werden. Außerdem muss festgelegt werden, wofür die Daten verwendet werden.

Gibt dafür konkrete Beispiele aus Südniedersachsen?

Viele Unternehmen setzen inzwischen elektronische Türschließsysteme ein. Als Zugangsberechtigung dienen oft Karten, die gleichzeitig auch für die Arbeitszeiterfassung eingesetzt werden. Außerdem können die Karten auch in den Kantinen und bei der Parkplatzbewirtschaftung im Einsatz sein. Die Gefahr für Beschäftigte: Der Arbeitgeber kann dadurch Bewegungsprofile der Arbeitnehmer erstellen. Genau solche Möglichkeiten sollten durch Betriebsvereinbarungen ausgeschlossen werden.

Spielt das Thema Überwachung bei den Betriebsräten in der Region inzwischen eine Rolle?

Ja, immer mehr Arbeitnehmervertreter achten auf diese Problematik. Es werden in jüngster Zeit mehr Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, um die Probleme mit der Überwachung in den Griff zu kriegen.

Von Bernd Schlegel

Arbeitgeber versuchen unliebsamen Mitarbeitern zu kündigen

In jüngster Zeit versuchen Arbeitgeber häufiger als früher, unliebsame Arbeitnehmer los zu werden: Dieser Trend wird in der Göttinger Kanzlei Hentschel Rechtsanwälte beobachtet.

„Da wird einfach eine Kündigung probiert, obwohl sie rechtlich fragwürdig ist“, berichtet Anwalt Najib Asgarzoei. Außerdem hoffen viele Arbeitgeber darauf, dass sich der Mitarbeiter juristisch nicht wehrt. Es gibt einen aktuellen Tipp für Arbeitnehmer: Wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich das volle Gehalt beziehungsweise den vollen Lohn überweist, so steht dem Arbeitnehmer eine „Verzugspauschale“ von 40 Euro zu. Das Landesarbeitsarbeitsgericht Niedersachsen hat die Zulässigkeit der Pauschale bereits bestätigt. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht dazu noch aus.

Kontakt: Hentschel Rechtsanwälte, Geismar Landstraße 19a, 37083 Göttingen, Tel. 0551/5 17 36 23, E-Mail: info@kanzlei-hentschel.de

www.kanzlei-hentschel.de

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