Auf Schnäppchenjagd
Verbraucherzentrale: Kunden haben auch beim Schlussverkauf viele Rechte
Göttingen. Jedes Jahr locken Händler Kunden mit vielfältigen Angeboten und Rabatten in ihre Läden, ob saisonal bedingt oder wegen Umbau oder Sortimentswechsel. Aber wie ist es mit den Rechten der Käufer? Dazu hat die Verbraucherzentrale Göttingen zahlreiche Tipps erarbeitet.
Ist der Schnäppchenjäger beim Einkauf fündig geworden, kommt oft hinterher das Erwachen, wenn zuhause bemerkt wird, dass das gekaufte Kleid doch nicht zu den Schuhen passt oder die Fotokamera streikt. Welche Regelungen gelten, wenn die runtergesetzte Ware fehlerhaft ist oder umgetauscht werden soll, erläutert Dagmar Mai von der Verbraucherzentrale Göttingen.
Stellt der Käufer bei der gekauften Ware einen Mangel fest, kann er vom Verkäufer die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen – oder aber die Reparatur der Ware. Scheitert die Reparatur allerdings zweimal, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn eine Ersatzlieferung fehlschlägt, bedeutet, der Käufer muss keine zweite Ersatzlieferung akzeptieren.
Weist der Händler auf einen Fehler der herabgesetzten Ware hin, kann sich der Verkäufer nur für diesen konkreten Mangel auf einen Ausschluss der Gewährleistung berufen.
• Tipp 1: Lassen Sie sich den konkreten Mangel auf dem Kaufbeleg vermerken, damit sich der Verkäufer beim Auftreten von anderen Mängeln nicht auf den akzeptierten Fehler zurückziehen kann.
• Tipp 2: Wer im Falle einer Reklamation keine Probleme bekommen möchte, sollte Kaufbelege mindestens über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung (zwei Jahre) aufbewahren. Doch auch wenn der Kassenbeleg verloren geht, sitzt der Käufer nicht am kürzeren Hebel: Notfalls muss er Kaufdatum und gekaufte Ware durch Zeugen bestätigen lassen. Bei Zahlung per Karte kann auch der Kontoauszug als Beweis helfen.
Kulanzleistung
Ist die Ware fehlerfrei, darf der Verkäufer bestimmen, ob sie umgetauscht werden kann. Denn: Umtausch ist eine Kulanzleistung. In Schlussverkäufen ist diese oft eingeschränkt. Also am besten vor dem Kauf nachfragen, ob auch ein Umtausch- oder Rückgaberecht besteht.
• Tipp 3: Lassen Sie sich das Umtausch- oder Rückgaberecht schriftlich bestätigen und fragen nach, ob Sie das Geld zurück oder einen Gutschein erhalten und wie lange sie umtauschen können. Den Beleg sollte man gut aufheben.
Kontakt: Verbraucherzentrale Göttingen, Papendiek 24 bis 26, 37073 Göttingen, Öffnungszeiten: montags und donnerstags 10 bis 18 Uhr sowie dienstags von 10 bis 14 Uhr.