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Verfahren um angebliche Nazi-Beleidigung: Freispruch für Anti-AKW-Aktivistin

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Von: Heidi Niemann

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Das Landgericht Göttingen.
Das Landgericht Göttingen sprach eine 66-Jährige aus Göttingen, die wegen Beleidigung angezeigt wurde, nun frei. (Symbolbild) © Bernd Schlegel

Eine 66-jährige Aktivistin soll auf einer Demo im Februar 2022 einen Mann als „Nazi-Schwein“ beleidigt haben. Das Landgericht hat sie freigesprochen.

Göttingen – Ein Aufeinandertreffen von Aktivisten unterschiedlicher politischer Couleur hat ein Verfahren vor dem Amtsgericht Göttingen nach sich gezogen. Eine 66-jährige Frau aus der Uni-Stadt musste sich dort am Donnerstag wegen Beleidigung verantworten. Sie wurde freigesprochen.

Anlass war eine Strafanzeige eines Aktivisten aus dem Umfeld der inzwischen aufgelösten rechtsextremen Gruppierung „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“.

Göttinger Aktivistin wegen Beleidung angeklagt: Landgericht spricht sie frei

Dieser hatte der Frau vorgeworfen, ihn mit den Worten „Du Nazischwein, verpiss dich“ beleidigt zu haben. Die 66-Jährige hatte daraufhin einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro – insgesamt 1.200 Euro – erhalten. Da sie Einspruch eingelegt hatte, kam es zur mündlichen Verhandlung.

Der Prozess endete mit einem Freispruch. Nach Ansicht des Gerichts wurde nicht der Beweis erbracht, dass es zu einer solchen Beleidigung gekommen war.

Anzeige wegen Beleidigung erfolgte bei einer Anti-Atomkraft-Demo im Februar 2022

Zu dem Aufeinandertreffen war es Anfang Februar 2022 anlässlich einer Anti-Atomkraft-Mahnwache am Gänseliesel gekommen. Dort soll dann auch der einstige Hauptagitator des rechtsextremistischen „Freundeskreises“, Jens Wilke, mit drei Mitstreitern dort aufgekreuzt sein. Die 66-Jährige soll dort einen der vier Männer als „Nazischwein“ beleidigt haben, um ihre „Missachtung kundzutun“.

Im Zuge der Beweisaufnahme wurde zunächst die Polizistin vernommen, die die Strafanzeige aufgenommen und das Geschehen rund um die Anti-Atom-Mahnwache verfolgt hatte.

Anti-Atomkraft-Demo in Göttinger Innenstadt: Rechtsextremist Jens Wilke war vor Ort

Dabei fiel ihr auf, dass auch eine Gruppe um Jens Wilke dort auftauchte. Die 66-Jährige sei den vier Männern dann mit einigem Abstand gefolgt, sagte die Beamtin.

Etwas später sei es zu einem verbalen Konflikt gekommen. Daraufhin hätten die Polizisten die Parteien getrennt. Einer der vier Männer habe ihr dann gesagt, dass er Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten wolle. Nachdem sie diese aufgenommen hatte, hätten die Beamten die Männer noch bis zum Bahnhof begleitet.

Beleidigung gegen Begleiter von Rechtsextremist Jens Wilke? Mann erstattete Anzeige

Danach hörte das Gericht jenen Mann an, der die Strafanzeige erstattet hatte. Dessen Version unterschied sich aber nicht unerheblich von den Angaben der Polizistin.

Am Ende waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht einig, dass sich angesichts der Widersprüche nicht feststellen lasse, dass die 66-Jährige den Zeugen beleidigt habe. Sie sei daher freizusprechen. (pid)

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