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Volltrunken auf dem E-Roller: Hohe Promillewerte vor allem bei jungen Nutzern

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Von: Bernd Schlegel

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E-Scooter: Besonders im Bereich des Göttinger Bahnhofs sind die kleinen Leihfahrzeuge praktisch immer zu finden. Es gibt mehrere Anbieter.
E-Scooter: Besonders im Bereich des Göttinger Bahnhofs sind die kleinen Leihfahrzeuge praktisch immer zu finden. Es gibt mehrere Anbieter. © Bernd Schlegel

E-Scooter sind beliebt. Doch viele sind betrunken mit den kleinen Flitzern unterwegs. Doch dann droht unter anderem der Verlust des Führerscheins.

Göttingen – Sie können schnell per Handy-App ausgeliehen werden und stehen in Göttingen fast an jeder Straßenecke: Elektro-Roller, auch Scooter genannt, sind beliebt. Doch manche – vor allem junge – Nutzer sind damit betrunken unterwegs und haben die Folgen nicht im Blick.

Die Alkohol-Sünder waren im Durchschnitt 27 Jahre alt und meist männlich.

Die sogenannten „Trunkenheitsfahrten“ mit den kleinen Fahrzeugen haben laut Göttinger Polizei stark zugenommen. Waren im vergangenen Jahr 176 Alkohol-Sünder auf den E-Rollern ertappt worden, so stieg diese Zahl bis Ende November auf 231 Fahrten von Betrunkenen an.

Zwei negative Spitzenreiter mit 4,00 beziehungsweise 3,16 Promille

Die Polizei macht dabei die Erfahrung, dass bei den Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern auch höhere Promillewerte festgestellt werden mussten. In 15 Fällen waren Werte es mehr als zwei Promille (2021: neun Fälle). Negative Spitzenreiter waren eine 35-Jährige mit 4,00 Promille und ein 39-Jähriger mit 3,16 Promille.

Trotz dieser hohen Werte waren vergleichsweise viele Alkoholsünder noch in der Lage, den Elektroroller sicher durch den Straßenverkehr zu steuern, obwohl die kleinen Fahrzeuge aufgrund ihrer „fahrphysikalischen Eigenschaften“ als schwierig zu fahren gelten. Die Polizei geht daher davon aus, dass bei diesen Personen zweifelsohne eine gewisse „Gewöhnung an Alkohol“ vorliegt.

Jörg Arnecke, Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion Göttingen.
Jörg Arnecke, Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion Göttingen. © Per Schröter/nh

Aus Sicht von Jörg Arnecke, Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion Göttingen, sind viele Fahrerinnen und Fahrer der elektrisch angetriebenen „Flitzer“ – trotz verschiedenster Präventionsmaßen – nicht beziehungsweise kaum über die einschlägigen Verhaltensvorschriften und besonderen Gefahren im Straßenverkehr informiert.

Schneller Besuch der Party mit dem Scooter

Viele E-Scooter-Fahrer nutzen oft – trotz beeinträchtigter Fahruntüchtigkeit – den E-Scooter zum schnellen Besuch einer Party beziehungsweise für den Heimweg – mit ungeahnten Folgen. Dazu gehören Verkehrsunfälle mit Schwerstverletzten, die Gefahr ein Beschuldigter im Strafverfahren zu werden oder auch der Verlust des Führerscheins.

Der Verlust des Führerscheins droht

Laut Göttinger Polizei werden die E-Scooter von vielen Nutzern unzutreffend als „Sportgeräte“ – mit einem entsprechenden „Spaßfaktor“ – wahrgenommen. Es handelt sich aber rechtlich um versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge – vergleichbar mit einem Auto.

Damit gelten für die Elektroroller die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren und die entsprechenden strafrechtlichen Folgen, wie der Verlust des Führerscheins. „Klingt im ersten Moment surreal, ist aber so. Dies dient der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr. Der Unterschied zwischen einem E-Scooter und anderen Kraftfahrzeug besteht darin, dass die Elektro-Roller fahrerlaubnisfrei sind, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten wird“, erklärt Jörg Arnecke, Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion Göttingen. Er weist auf folgende rechtliche Hintergründe bei der E-Scooter-Nutzung hin:

Verkehrssicherheitsberater Arnecke macht deutlich: „E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und keine Sportgeräte oder Spielzeug.“ Es sollten nur verkehrssichere E-Scooter mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen genutzt werden. Und: „Die eigene Fahrtüchtigkeit ist wichtig.“

Hier weitere Tipps der Göttinger Polizei:

Erste E-Scooter waren im März 2020 am Start

Erste E-Scooter zum Leihen gibt es seit März 2020 in Göttingen. Damals startete „Yoio“ mit seinem Angebot. Inzwischen sind weitere Anbieter hinzugekommen. Zum Ausleihen wird in der Regel ein Smartphone, auf das eine App geladen wird, genutzt. Die Bezahlung erfolgt online – zum Beispiel per PayPal oder Kreditkarte. Die Verleiher legen für ihre Elektroroller die Regeln selbst fest: So liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren. (bsc)

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