Eltern scheitern mit Klage in Lüneburg
Aus für Grundschule in Reinhausen ist endgültig besiegelt
Gleichen/Lüneburg. Der Versuch mehrerer Eltern, mit zwei Normenkontrollverfahren die Schließung der Grundschule in Reinhausen bei Göttingen zu verhindern, ist endgültig gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat jetzt auch im Hauptsacheverfahren die entsprechenden Anträge eines Elternpaares und eines Vaters aus der Ortschaft Reinhausen abgelehnt. Diese hatten die Rechtsgültigkeit der vom Rat der Gemeinde Gleichen beschlossenen Schulbezirkssatzung angezweifelt. Nach Ansicht des OVG ist die Satzung jedoch nicht zu beanstanden (Aktenzeichen 2 KN 32/11 und 2 KN 57/11).
Eine parteiübergreifende Ratsmehrheit der aus 16 Ortsteilen bestehenden Gemeinde Gleichen hatte im Frühjahr 2010 eine neue Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen beschlossen. Diese sieht vor, wegen der rückläufigen Schülerzahlen nur noch vier statt bisher fünf eigenständige Grundschulen zu betreiben und den Standort Reinhausen schrittweise zu schließen. Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden die Reinhäuser Kinder in Diemarden eingeschult. Lediglich bereits eingeschulte Kinder können noch bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 die Reinhäuser Grundschule besuchen.
Der Rat hatte damals den Sofortvollzug der neuen Satzung angeordnet. Mehrere Eltern aus Reinhausen hatten deshalb einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Diesen hatte das OVG im Juni 2011 mit der Begründung abgelehnt, dass die Schulbezirkssatzung offensichtlich rechtmäßig sei. (pid)