Landgericht wies Berufung zurück
Mietstreit: Niederlage für Ex-Chef der Liberalen
Göttingen. Ein früherer führender Göttinger FDP-Politiker und Professor für Rechtswissenschaften hat in einem seit sechs Jahren schwelenden Mietrechtsstreit erneut eine Niederlage erlitten.
Das Landgericht Göttingen wies jetzt die Berufung des Juristen gegen ein Zivilurteil des Göttinger Amtsgerichts zurück. Damit muss der 46-Jährige einer früheren Mieterin 3880 Euro Schadensersatz zahlen. Hinzu kämen mehr als fünf Prozent Zinsen, die seit dem Jahr 2008 angefallen seien, teilte eine Justizsprecherin auf Anfrage mit.
Der 46-Jährige, der 2005 für den Bundestag kandidierte, hatte nach dem Bekanntwerden des Rechtsstreits 2008 seine Parteiämter in der FDP niedergelegt. In dem Zivilverfahren geht es darum, dass der Jurist einer Mieterin nur sechs Wochen nach ihrem Einzug die Wohnung bereits wieder gekündigt hatte, angeblich wegen Eigenbedarfs. Tatsächlich hatte der Jurist, der auch einige Zeit der Mietrechtskammer am Landgericht Göttingen angehörte, noch vor dem Ende der Auszugsfrist das Haus verkauft und selbst darin eine andere Wohnung bezogen.
Daraufhin hatte ihn die Mieterin auf Schadensersatz verklagt, weil sie unter anderem erhebliche Kosten in die Renovierung gesteckt habe. Bereits 2009 hatte das Landgericht entschieden, dass der 46-Jährige der allein erziehenden Mutter Schadensersatz leisten muss.
In dem jetzt abgeschlossenen Folgeprozess ging es um die konkrete Schadenshöhe. Auch hier blieben alle Versuche des Juristen, die Schadensersatzforderungen abzuwehren, erfolglos. (pid)
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