Neuer Rechtsstreit zwischen Désirée Nick und Heinrich von Hannover

Göttingen. Einst waren sie ein Liebespaar. Als sich die Entertainerin Désirée Nick und Heinrich Prinz von Hannover am Dienstag vor dem Landgericht Göttingen wieder trafen, warfen sie sich indes nur wütende Blicke zu.
Schon im vergangenen Jahr hatten sie ihre Streitigkeiten vor dem Göttinger Gericht ausgetragen, jetzt ist ein neuer Zivilstreit hinzugekommen.
Diesmal geht es um Geld: Désirée Nick macht gegen den in Göttingen lebenden Welfenprinzen und Verleger eine Honorarforderung von mehr als 21.000 Euro geltend. Die 56-Jährige hatte bei sechs Lesungen ein Buch aus seinem Verlag präsentiert. Der 51-Jährige Bruder von Welfenchef Ernst August von Hannover will nicht zahlen, weil es keinen Auftrag und keine Vereinbarung über diese Lesungen gegeben habe.
Wie schon bei den früheren Gerichtsverhandlungen ging es auch diesmal wieder sehr erregt zu. Beiden Kontrahenten gelang es nicht, die Contenance zu wahren. So brach Heinrich Prinz von Hannover wiederholt in lautes Lachen aus und kommentierte die Ausführungen der Gegenseite mit „Ha!“-Ausrufen. Nachdem mehrere Ermahnungen nicht gefruchtet hatten, wurde die Vorsitzende Richterin Cornelia Marahrens deutlicher: „Es gibt hier auch ein Ordnungsgeld, wenn man immer dazwischen redet.“ Schließlich wurde es selbst seinem Anwalt zu bunt: Er schlug auf den Tisch und sagte zu seinem Mandanten „Schluss jetzt!“
Auch die sich echauffierende Désirée Nick musste sich in die Schranken weisen lassen: „Frau Nick, ich glaub nicht, dass Sie dran sind.“ Als die Entertainerin noch einmal die Beziehung zu dem Prinzen schilderte, mit dem sie einen inzwischen 16-jährigen Sohn hat, brach sie fast in Tränen aus.
Seit 1999 ist Heinrich Prinz von Hannover indes mit der Forstwirtin Thyra von Westernhagen verheiratet, mit der er drei Kinder hat. Er ist Geschäftsführer des Göttinger Matrix Verlages. Aus dem dort erschienenen Buch „Der Kaiser und ich“ hatte Désirée Nick in den Jahren 2009 und 2010 bei sechs Veranstaltungen gelesen, unter anderem im Schloss Bückeburg und im Berliner Abgeordnetenhaus.
Einen schriftlichen Vertrag dazu gab es allerdings nicht. Die Richterin verwies allerdings darauf, dass sich aus den Umständen ergeben könne, dass ein konkludenter Honorarvertrag zustande gekommen sei. Schließlich seien derartige Auftritte Teil ihres Berufes. Außerdem wies sie darauf hin, dass beide damals ein Verhältnis miteinander gehabt hätten. Die Klägerin habe ihre Honorarforderung jedoch erst geltend gemacht, als die Beziehung beendet war. Dies wiederum könnte ein Indiz dafür sein, dass doch kein Entgelt vorgesehen gewesen sei.
Das Gericht hat beiden Parteien noch einmal eine Frist für weitere Stellungnahmen eingeräumt. Anfang Mai will es dann ein Urteil verkünden. (pid)