Bundesgeschäftsführer von Pro Deutschland soll bei Demo zugetreten haben
Rechtsextremer muss zahlen
Göttingen. Eine Kundgebung der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ während des Bundestagswahlkampfes am 24. August 2013 in Göttingen hat jetzt zu einem strafrechtlichen Nachspiel geführt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Göttingen gegen den Bundesgeschäftsführer der rechtsextremen Kleinpartei, Lars Seidensticker, einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Der 40-Jährige muss 90 Tagessätze zu je 30 Euro – insgesamt also 2700 Euro – zahlen.
Seidensticker soll bei der Kundgebung der Splitterpartei einem 17-jährigen Schüler, der „Nazis raus“ gerufen hatte, einen Fußtritt gegen die linke Hüfte verpasst haben. Daraufhin hatte die Polizei den Parteifunktionär, der auch als Versammlungsleiter fungierte, von der weiteren Teilnahme an den Kundgebungen ausgeschlossen.
Ein weiterer Aktivist der Splittergruppe erhielt einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro – insgesamt 1200 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen ebenfalls Körperverletzung vor. Er soll den Schüler nach dem Fußtritt in den Schwitzkasten genommen und gewürgt haben.
Der Auftritt der rechtsextremen Kleinpartei, die eine explizit islamfeindliche Politik vertritt, war von 400 Gegendemonstranten gestört worden. Die sieben angereisten Aktivisten zogen es dann vor, vorzeitig die Stadt zu verlassen.
Bei der Bundestagswahl erhielt die Partei „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ im September 0,2 Prozent der Zweitstimmen. (pid)