Beamte erstatteten Anzeige
Autobahnpolizei entdeckte bei Göttingen illegalen Transport von Autobatterien
Wegen technischer Mängel an der Beleuchtung und der Kennzeichnung der Ladebordwand bereits am vergangenen Freitag ein Klein-Lastwagen auf der Autobahn 7 von der Polizei kontrolliert. Dabei stellten sie fest, dass ungesichert Batterien auf der Ladefläche transportiert worden.
Rosdorf – Batterien fürs Autos oder Lastwagen sind als Gefahrgut eingestuft. Sie sollten vom 61-jährigen Fahrer nach Hessen gebracht werden. Die Überführungsfahrt mit roten Kennzeichen sollte bis nach Bayern führen.
Die Verantwortlichen müssen nun mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Der Transport von Batterien darf nur mit besonderer Sorgfalt erfolgen und ist mit roten Kennzeichen so nicht zulässig. Im vorliegenden Fall kamen die Experten der Autobahnpolizei zu dem Schluss, dass die Kosten für die reguläre Beförderung augenscheinlich eingespart werden sollte.
Aufgrund der unzulässigen Güterbeförderung wurden gegen den Fahrzeugführer, den Inhaber der roten Kennzeichen aus Sachsen und den niedersächsischen Auftraggeber Strafanzeigen wegen steuerrechtlicher Verstöße erstattet.
Auf die Beteiligten kommen außerdem Anzeigen wegen zulassungsrechtlicher, gefahrgutrechtlicher und „fahrpersonalrechtlicher“ Verstöße zu. Der Kennzeicheninhaber muss sich außerdem eine Überprüfung seiner „Zuverlässigkeit“ durch die Zulassungsstelle einstellen. (bsc)