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Hann. Münden: Bald Kfz-Steuer für Trecker im Altkreis?

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Von: Thomas Schlenz

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Trecker fährt auf einer Wiese
Fallen bald die Steuervorteile bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen? © Mönkemeyer, Niko

Der Bundesrechnungshof hat jüngst den Abbau von Steuervergünstigungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge gefordert. Das Landvolk Göttingen sieht das kritisch.

Altkreis Münden – Solche Ermäßigungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge in Höhe von einer Milliarde Euro seien nicht mehr zeitgemäß und widersprächen den Klimaschutzzielen der Bundesregierung.

Achim Hübner, Geschäftsführer des Göttinger Landvolks, sieht das anders: „Mit der Kfz-Steuer wird der Unterhalt öffentlicher Straßen finanziert. Es handelt sich damit um eine zweckgebundene Steuer. Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge sind aber auf dem Acker unterwegs und kaum auf öffentlichen Straßen.“

Das gleiche Argument gelte im Übrigen auch für die Steuervergünstigungen beim Agrardiesel. Deswegen halte er auch nichts von den Plänen, Steuervergünstigungen, die das grüne Kennzeichen mit sich bringt, aufzugeben.

Die Verwendung der grünen Kennzeichen werde ohnehin von den Behörden beschränkt: Diese dürften nur von landwirtschaftlichen Betrieben mit tatsächlicher Gewinnerzielungsabsicht verwendet werden.

Hinzu komme, dass Fahrzeughalter, die ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht ausschließlich für ihren eigenen landwirtschaftlichen Betrieb nutzen, sondern zum Beispiel zum Transport von Substrat für Biogasanlagen, ohnehin der Kfz-Steuer unterlägen. Mit dem Wegfall des grünen Kennzeichens ergäben sich aber nicht nur Mehrkosten für die Landwirte durch die Kfz-Steuer: Das ziehe auch einen riesen Rattenschwanz nach sich in Bezug auf Fahrerlaubnisse, so Hübner. So dürfen Zugmaschinen, die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit dem Führerschein der Klasse L beziehungsweise T, gefahren werden.

Wenn das wegfalle, sei möglicherweise die Klasse CE, also ein Lkw-Führerschein, nachzuweisen. Während große Betriebe Fahrer mit dieser Ausbildung beschäftigten, sei das bei kleinen Nebenerwerbsbetrieben nicht unbedingt der Fall. „Eine Abschaffung des grünen Kennzeichens trifft damit also genau die Falschen, die kleinen Betriebe vor Ort, die man eigentlich fördern will“, so Hübner. (Thomas Schlenz)

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