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Bald zwei Spuren der Weserbrücke in Hann. Münden gesperrt

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Von: Ekkehard Maass

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Die Weserbrücke in Hann. Münden ist baufällig und muss durch einen Neubau ersetzt werden. Um sie zunächst weiter betreiben zu können, gilt bereits jetzt schon eine Abstandsregel für Lastwagen von 100 Metern.
Die Weserbrücke in Hann. Münden ist baufällig und muss durch einen Neubau ersetzt werden. © Lydia Hinz

Noch immer ist unklar, wann die marode Weserbrücke durch einen Neubau ersetzt werden kann. Klar ist aber, dass sie vom Verkehr entlastet werden muss.

Hann. Münden – In den kommenden Wochen will die Landesverkehrsbehörde zwei Fahrspuren der baufälligen Weserbrücke für den Verkehr sperren. Der genaue Termin stehe aber noch nicht fest, sagte Udo Othmer, Leiter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim, auf Anfrage unserer Zeitung.

Bisher stehen zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Ziel sei es, das marode Bauwerk weiter zu entlasten, und damit die mögliche Nutzungszeit der Brücke für den Verkehr zu verlängern. Bereits jetzt schon gilt, dass Lastwagen nur noch mit einem Abstand von 100 Metern die Brücke überfahren dürfen. Damit soll erreicht werden, dass Lkw mit ihrem hohen Gewicht nicht mehr in der bisherigen Dichte über die Brücke rollen.

Die Brücke gilt seit 2015 als baufällig und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Derzeit wird sie über ein sogenanntes Monitoring überwacht. Mithilfe von Lasertechnik werde sie rund um die Uhr beobachtet, ob es Setzungen oder Bewegungen des Bauwerks gebe, so Othmer. Der Neubau hatte sich durch eine Klage gegen das Projekt verzögert.

2017 wurde das Planfeststellungsverfahren vom Landkreis Göttingen eingeleitet, am 18. Oktober 2018 erging der Planfeststellungsbeschluss. Dagegen hatte der Bauverein Hann. Münden Klage vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Er besitzt in der Nähe der Brücke ein Mehrfamilienhaus und befürchtet durch den geplanten Neubau, er soll näher am Haus liegen als die bisherige Brücke, eine höhere Lärmbelastung für seine Mieter als bisher.

Mitte 2021 hatte das Oberverwaltungsgericht über die Klage entschieden und geurteilt, dass der Planfeststellungsbeschluss „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ ist. Der Beschluss weise diverse Mängel auf. Seitdem werden die Unterlagen überarbeitet. Othmer geht davon aus, dass sie vom Landkreis in Kürze öffentlich ausgelegt werden. (Ekkehard Maass)

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